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1 (1899)
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818
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F. Ruppel

Fig. 28.

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Pavillon für Kranke mit Krätze und Syphilis im neuen städtischen Krankenhaus

zu Bielefeld.

reits erörterten Grundsätzen für die Ausgestaltung der Krankenzimmerdie besonderen Forderungen der Irrenanstalts-Hygiene zu befolgen; dochist im Auge zu behalten, dass es sich immer nur um eine vorüber-gehende Unterkunft von Irrsinnigen, Deliranten u. s. w. handelt. Alswesentliche Gesichtspunkte sind zu beachten, dass den Irren nirgendsein Angriffspunkt oder eine Gelegenheit für eine Demolirung geboten,auch eine Selbstbeschädigung möglichst verhütet werde. Wände undFussbodcn sind daher fest und glatt herzustellen, Kanten möglichst zuvermeiden, die Fenster hoch und ebenso wie die glatten, gut (event. mitEisenblech) zu sichernden Thüren bündig mit der inneren Wandfläche zulegen. Heizkörper dürfen nicht frei in den Zellen aufgestellt werden,sondern sindhinterSehutzwändenanzuordnen. (Vgl.alsBeispielFig.2931.)Die künstliche Beleuchtung erfolgt meistens entweder durch eine Gas-flamme in einer mit Robglas verglasten Wandnische über der Thür, oderdurch eine elektrische Deckenlampe. Es ist für eine ausgiebige Lüftung-Sorge zu tragen.

Sollen in einem allgemeinen Krankenhaus auch Zimmer für Wöch-nerinnen vorgesehen werden, so sind dieselben nicht etwa mit der all-gemeinen Abtheilung für . Frauen zu verbinden, sondern gesondert fürsich zu legen. Obwohl es sich in sanitärer Hinsicht immer empfehlenwürde, für solche Zwecke eine besondere Abtheilung mit eigenen Neben-räumen und Wärterinnen zu bilden, so wird man sich doch aus öcono-mischen Gründen nur bei einer gewissen Grösse dieser Abtheilung zueiner solchen Maassnahme entschliessen, vielleicht auch ein besonderesGebäude für Wöchnerinnen errichten. Bei einem Auftreten von Kind-bettfieber muss eine sofortige Absonderung solcher Kranken von denübrigen Wöchnerinnen auch in Bezug auf das Wärterpersonal stattfinden.Auch kann eine etwa nothwendige Desinfection der Räume die voll-