Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
279
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s tadt erhielt Subvention vom Hofe — zuwider sei, solle man dass agen. Holtei antwortete also: die Sache mache Schwierigkeiten, amAnfang sei das Haus gewöhnlich noch leer usw., und sofort kamder Bescheid, man solle alles beim alten lassen. Der König ging insBallett, und der „Alte Feldherr" wurde ohne ihn gespielt. Das neueStück schlug nicht einmal sonderlich ein; nur bei dem stummenAuftreten Napoleons klatschte man stark. An Kosciuszko und demPolnischen Milieu schien niemand etwas Auffallendes zu finden, mü-der englische Gesandte, Lord Clanwilliam, den Holtei nach der Vor-stellung traf, meinte: „Sie haben hübsche Lieder gemacht, aber ichfürchte, sie werden Ihnen schlecht bekommen."

Auf den 3. Dezember war die erste Wiederholung angesetzt. Aberin frühester Morgenstunde erschien im Theaterbureau der PolizeiratEckardt und überbrachte den Befehl des Polizeipräsidenten, dieWiederholung zu unterlassen. Justizrat Kunowski war verreist,Holtei als sein Stellvertreter mußte gehorchen. Sofort wurden neueTheaterzettel gedruckt. Der kordiale Polizeirat deutete auch denGrund des Verbotes an: von der Verherrlichung des Polenheldenhatte die Behörde keine Notiz genommen, aber das ErscheinenNapoleons erschien ihr unzulässig. Aber das gerade hatte ja derKönig ausdrücklich erlaubt! Und wenn die Polizei es verbot, mußteHoltei selbstverständlich dem Könige davon sofort Mitteilungmachen. Nun war die Polizei in der Klemme, und ihr Vertreter ging,'sichtlich verlegen, davon.

Holtei also zum Kämmericr Timm; der trug den Fall dem Königevor; dieser schüttelte den Kopf und befahl die Aufführung. Unterdeshatte sich auch die Polizei informiert auf dem Wege über das Haus-ministerium, und nach einigen Stunden hatte der Polizeiministerfolgendes Schreiben des Geh. Kabinettsrats Albrecht an Fürst Witt-genstein in Händen:

„Wenn sonst kein Anstand gegen die Aufführung des sogenann-ten heroischen Liederspiels: der alte Feldherr obwaltet, als weilNapoleon und Kosciuszko darinn auftreten, so soll der Aufführungdieses Stückes kein Hinderniß entgegen gesetzt werden. Sr. Majestäthaben nach Empfang des anliegenden Berichtes befohlen, dies EuerDurchlaucht unverzüglich, weil das Stück auf heute Abend ange-kündigt ist, zur hochgeneigten weiteren Verfügung, zu erwidern.

Berlin den 3. Dez. 1825. Albrecht."

Und prompt erschien am späten Nachmittag — es regnete inStrömen — Polizeirat Eckardt wieder im Theater, um die Freigabedes Stückes zu verkünden. Aber das beste Theaterwetter half nunnicht mehr: die neuen Zettel waren verbreitet, das Haus bliebgähnend leer. Dann aber sprach sich das Verbot und seine schnelle