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1 (1899)
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482
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482 Wiidermuth,

Anstalten unter 3—400 Kranken werden nicht leicht den Anfor-derungen genügen können.

Wie gross müssen nun die Anstalten sein im Vorhältnisszur Gcsammtbcvölkerung?

In der Provinz Sachsen (2,6 Mill. Einw.) hat die Zählung vom Jahr1891 ergeben, dass 564 Epileptische theils in Anstalten untergebracht,thcils dieser bedürftig sind. Krafft berechnet für Bayern 1450 anstalts-bcdürftige Kranke.

In Württemberg sind zur Zeit in runder Summe 520 Epileptischein Anstalten untergebracht, davon in Irrenhäusern 140, in Stetten i. W.250, in Pfmgstwaide 43, in 2 kleineren confessionellen Anstalten 87.

Nach einer gütigen Mittheilung von Dr. Plabermaas in Stetten i. B.könnte die dortige Anstalt den Anforderungen zur Zeit genügen, wennsie im Ganzen 300 Plätze zur Verfügung hätte und zwar in folgenderVertheilung:

M. W.

Kranke in schulpflichtigem Alter ... 50 40

Halberwachsene arbeitsfähige Kranke . . 40 30

Erwachsene arbeitsfähige Kranke ... 50 40

Pfleglinge ........... 25 25

165 135Wir werden nicht weit fehl gehen, wenn wir annehmen, dass dieandern Anstalten in AViirttcmberg, die Epileptische aufnehmen, einer ent-sprechenden Erweiterung bedürften, um den Anforderungen zu genügen.Bei dieser Annahme kommen wir zu folgenden Zahlen: Es müsstenPlätze vorhanden sein für

schulpflichtige Epileptische ........ 100

halberwachsene Arbeitsfähige ........ 60

erwachsene Arbeitsfähige ........ 140

idiotische jugendliche Epileptische..... 50

geisteskranke oder verblödete Kranke .... 250

6ÖÖDie Zahlen stimmen mit dem, was für einzelne preussische Pro-vinzen und von Krafft für Bayern berechnet worden ist, so ziemlichü berein.

Wie nach unten, so haben die Anstalten auch eine Grenze nachoben. Anstalten von 800—1000 Kranke stellen das äusserste dar, wasnoch unter einheitliche Leitung zu bringen ist. Anstalten von dieserGrösse sind nur dann zulässig, wenn für eine streng sachverständigeLeitung und eine vollkommene Organisation Gewähr gegeben ist.

Das thatsächliche Anstaltsbedürfniss eines Bezirkes ist neben derZahl der Epileptischen noch von manchen andern Umständen bedingt,namentlich durch die Möglichkeit, irre Epileptiker in Irrenanstalten undIdiotische in Idiotenanstalten unterzubringen.

Damit kommen wir an die Frage, ob es zweckmässig ist, Idiotenund Epileptische in gemeinsamen Anstalten zu verpflegen.