Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
244
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244 E. Levy und S. Wolf, Sonderla-ankenanstalten etc.

Die Sanitätscommissionen, welche durch die preussische Verord-nung vom Jahre 1835 für Städte über 5000 Einwohner vorgesehen wurden,mögen in der Theorie ganz gute Einrichtungen darstellen, in der Praxishaben sie sich jedoch meistens nicht bewährt: einmal wegen ihrer un-zweckmässigen Zusammensetzung - - es sind viel zu wenig Aerzte, d. h.besonders viel zu wenig unabhängige Aerzte darin vertreten! undzweitens wegen ihrer vollständigen Abhängigkeit von der Verwaltungs-behörde.

Das Meldewesen, d. h. die Verpflichtung der Aerzte, alle Fälle be-stimmter ansteckender Krankheiten anzuzeigen, besteht wie in England,Frankreich, Italien und Dänemark so auch in sämmtlichen deutschenBundesstaaten. Dass es' unentgeltlich von den Aerzten verlangt wird,halten wir entschieden für unrichtig, und wir stimmen in diesem Punktmit Gärtner überein, der für eine dauernde Arbeitsleistung auch eineBezahlung verlangt, wie das in England schon seit 1889 gesetzlich fest"gelegt ist. Der Kreisphysikus hat dann die Pflicht, sich davon zu über-zeugen, ob die nöthigen Maassnahmen getroffen sind, ev. dieselben selbstanzuordnen und bei ungünstigen Wohnungsverhältnissen die Ueberführungdes Kranken in ein Hospital zu veranlassen. Ein exaktes Meidewesenermöglicht eine genaue Statistik und führt zur Kenntniss der Seuchen-herde, der besonders ungesunden Stadttheile, Ortschaften und Häuser.Eine einmalige Meldung von Seiten der Aerzte reicht entschieden nichtaus, sondern es müsste ausser dem Beginn auch noch das Ende der be-treffenden Infection mitgetheilt werden.

Wir dürfen aber weiter nicht vergessen, dass ein rationeller Kampfgegen die Infectionskrankheiten eine energische und ausgiebige Betheiligungseitens der Aerzte verlangt. Wenn wir in unseren Ausführungen mancheMängel aufgedeckt zu haben glauben, so dürfen wir uns doch nicht ver-hehlen, dass auch bei uns Aerzten selbst noch Vieles der Reform be-dürftig ist. So lange noch Oollegen es als eine übertriebene Aengstlich-keit hinstellen, beim Besuch von Scharlachkranken besondere Ueberkleideranzuziehen, so lange sie sich nicht scheuen, einen Typhusstuhl undes-inficirt zu lassen, so lange sie leichtsinniger Weise die Verantwortung aufsich nehmen, ein Diphtheriekind sofort nach Verschwinden der Mem-branen seiner Familie zurückzugeben, so lange werden die schönstenVorschriften und das grösste Entgegenkommen der Behörden nichts nützen.