Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
136
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LSG Dietrich,

ob. Die Anstalt bezweckt im Frieden, der Privatpflege in der Stadt und im Herzog-thum Braunschweig zu dienen, sowie für den Kriegsfall eine möglichst grosse An-zahl von gut ausgebildeten Krankenpflegerinnen zur Pflege im Felde verwundeterund erkrankter Krieger in Bereitschaft zu halten.

Bas „Märkische Haus für Krankenpflege".

Bas „Märkische Haus für Krankenpflege" wurde am 1. Februar 1891 gegründetzu dem Zweck, eine möglichst grosse Zahl von gebildeten Pflegerinnen auszubilden,sie in einem geschlossenen Verbände zusammenzuhalten und der Bevölkerung allerKonfessionen und Stände, jedes Alters und Geschlechts zur Verfügung zu stellen,der Regel nach gegen Entgelt, nöthigen Falls aber auch ohne Entschädigung. BieThätigkeit der Schwestern bleibt auf die Krankenpflege in der Familie beschränkt,kann jedoch bei der ärmeren Bevölkerung auf eine gleichzeitige Unterstützung in derFührung des Haushaltes ausgedehnt werden. Bie Schwestern müssen sich jeder kon-fessionellen Einwirkung enthalten. Bas „Märkische Haus" rechnet die reine Armen-pflege, Kindererziehung', Leitung von Waisenhäusern und anderen derartigen Werkender Nächstenliebe, die von den Biakonissen und den verschiedenen Vereinen fürArmen- und Krankenpflege in Berlin (Berliner Verein für häusliche Gesundheits-pflege, evang. kirchlicher Hilfsverein, Vaterländischer Frauenverein u. a.) geübt undgefördert werden, nicht zu seiner Thätigkeit. Auch die Pflege in Krankenhäusern,Kliniken und Anstalten ähnlicher Art, die das Victoriahaus für Krankenpflege, dieverschiedenen Schwesternhäuser vom Rothen Kreuz, die Kahlenberg'sche Stiftung inMagdeburg u. a. in der Hauptsache beschäftigt, soll von der Schwesternschaft desMärkischen Hauses nur dann übernommen werden, wenn jene Anstalten zugleich alsSchule für die Pflegerinnen dienen. Der Kursus für die Schülerinnen ist einjährig.Bei ihrer Ausbildung wird das Hauptgewicht auf eine möglichst umfassende, tüchtigetechnische Schulung und die Gewöhnung an ein liebevolles, sachgemässes Verhalten demKranken gegenüber gelegt, mit Rücksicht auf den Dienst bei den ärmeren Klassen derBevölkerung werden die Schwestern auch in der Führung des Haushaltes und in derZubereitung der Speisen unterrichtet. Für ihre Leistungen erhalten sie freie Wohnung,Beköstigung, Kleidung, Gehalt und in Krankheitsfallen freie Behandlung, für denFall des Alters und der Invalidität aber eine ausreichende Versorgung. Seit 1. Juli1892 sind die Schwestern in einem eigenen Heim untergebracht. Bie Leitung desVereins „Märkisches Haus" steht unter einem Komitee von 16 Mitgliedern, nämlich11 Herren und 4 Barnen. Zu Beginn des Jahres 1897 waren 27 ausgebildeteSchwestern und 4 Schülerinnen vorhanden.

Burch Vertrag ist der Verein unter Wahrung voller Selbständigkeit dem Vater-ländischen Frauenverein als Hilfsverein angeschlossen und verpflichtet, im Kriegs-falle 2 / 3 der vorhandenen Schwestern, demnach zu Beginn des Jahres 1897: 18Schwestern dem Zentralkomitee zur Verfügung zu stellen. So, als nunmehrigerRother Kreuzverein, war es dem Verein auch möglich, dem Verband deutscherKrankenpflegeanstalten vom Rothen Kreuz als ordentliches Mitglied beizutreten, nach-dem er sich schon an dessen Gründung betheiligt hatte. Bas Vermögen des Vereinsbetrug Ende 1896: 33749,94 Mk. Ausgabe und Einnahme hielt sich um 30743,17 Mk.Bie Pflegerinnenordnung des „Märkischen Hauses für Krankenpflege" wird in der An-merkung wörtlich angeführt. 1 )

*) Pflegerinnen - Ordnung des Märkischen Hauses für Kranken-pflege.

A. Bestimmungen über die Aufnahme in das Haus.

1. in das Märkische Haus für Krankenpflege werden aufgenommen Jungfrauen