Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
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102
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102 Dietrich,

8. Die Sanitätskolonnen.

Ueber die Sanitätskolonnen enthält Trepte: „Die freiwillige Krankenpflege imKriege," Berlin 1895, Karl Heymann's Verlag, S. 103—106, folgendes: Schon imdeutsch-französischen Feldzuge stellten die süddeutschen Staaten auffallend vielegut ausgebildete und ausgerüstete Sanitätskolonnen der Militärverwaltung zur Ver-fügung. Jetzt besitzt z. B. in Bayern jede Regierungsstadt eine gut geschulte, fertigausgerüstete Hauptkolonne, und stellen die umliegenden Städte zu dieser ihrerseitskleinere oder grössere Zweigkolonnen. Für diejenigen Kolonnen, welche bei einemzukünftigen Feldzuge auf dem Kriegsschauplatze in Thätigkeit kommen sollen, liegenin besonderen, meist von den gleichartigen Frauenvereinen verwalteten Depots dieMannschaftsuniformen, die nöthigen Ausrüstungsgegenstände, auch Verbaudmittel,Transportmittel neuester Konstruktion u. s. w. völlig kriegsfertig bereit. Ebenso istin Würtemberg, Baden und Hessen, auch im Königreich Sachsen das Sanitäts-kolonnenwesen gut organisirt und bedarf es hier nur einer Ordre, um sofort vieleHunderte technisch geschulter und militärisch diseiplinirter Krankenträger undKrankenpfleger zu dem amtlichen Sanitätspersonal stossen zu lassen.

In Mittel- und Norddeutschland kam erst mehr Leben in die Männervereine vomRothen Kreuz, und rafften diese sich in grösserer Anzahl zur Bildung von Sanitäts-kolonnen auf, als der Vorstand des deutschen Kriegerbundes für die Interessen derfreiwilligen Kriegskrankenpflego einzutreten anfing. Sind doch auch die Mitgliederder Kriegervereine, weil sie die Schule der Armee durchgemacht haben, für denDienst der freiwilligen Kricgskrankenpflege mehr als nichtgediente Männer geeignet.Dank der Bemühungen des deutschen Kriegerbundes ist nun in den letzten 10 Jahrenauch wirklich von.Iahr zuJahr dieZahl derSanitätskolonnen gestiegen. DieAusbildungdieser Kolonnen erfolgt meist nach dem weitverbreiteten: ^Leitfaden für den Unter-richt der freiwilligen Krankenträger" von Dr. Rühlemann und wird möglichst vonMilitärärzten oder Aerzten des Beurlaubtenstandes gegeben. Das Ausbildungsmaterial,z. B. Tragbahren, Verbandkasten u. s. w. wird den Kolonnen vom deutschen Central-komitee als dauerndes Eigenthum übergeben. Da diese von den Kriegervereinen ge-bildeten Sanitätskolonnen meist aus älteren, nicht mehr dienstpflichtigen Männernbestehen, so werden sie voraussichtlich im Kriegsfalle nur im Inlande zur Ver-wendung kommen, z. B. um bei der Ankunft oder der Durchfahrt der Sanitätszügeden Verwundeten hülfreiche Dienste zu leisten. Das Centralkomitö der deutschenVereine vom Rothen Kreuz hat dabei im Jahre 1883, als es mit dem deutschenKriegerbunde wegen der Bildung von Sanitätskolonnen in Verbindung trat, das Ver-sprechen gegeben, nicht nur die in Kriegszeiten zu Hülfsleistungen im Dienste desRothen Kreuzes einberufenen Mitglieder der Kriegervereine während ihrer Dienst-leistungen mit den erforderlichen Subsistenzmitteln zu versehen, sondern auch diebei Gelegenheit solchen Dienstes invalid gewordenen und die Familien der im Dienstedes Rothen Kreuzes Verstorbenen ausreichend zu unterstützen. Sollten in einem zu-künftigen Kriege ganze Kolonnen oder einzelne ihrer- Glieder von der Militärverwal-tung zu Hülfsdiensten im Bereiche der oporirenden Armee aufgefordert werden, sotreten sie naturgemäss in die Rechte und Pflichten der Angehörigen des Heeres.Natürlich können militärpflichtige Männer sich im Kriegsfalle nicht als Mitgliedervon Sanitätskolonnen verwenden lassen, wenn sie sich auch jetzt für den Pllegedienstausbilden lassen sollten; wohl aber sind Landsturmpflichtige verwendbar, und bleibendieselben auch von einer event. Einberufung befreit, wenn sie bei dem Bezirks-kommando, in dessen Listen sie geführt werden, ihre Verwendung bei einer Sanitäts-kolonne nachgewiesen haben.