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1 (1899)
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X Inhalts-Verzeichniss.

II. Die sanitätspolizeiliche Untersuchung der Prostituirten, S. 367369.III. Die Behandlung der Prostituirten, S. 369375.

B. Fürsorge für die ürigen venerischen Kranken.

Krankenhausbehandlung, Modification des Krankenkassen-gesetzes, S. 376. Ausdehnung der Versicherungspflicht aufgewisse Bevölkerungsgruppen, S. 377. Gesindeordnung undSeemannsordnung, Hospitalpllege, S. 378. UnentgeltlicheBehandlung Geschlechtskranker, S. 379. Eigene Abthei-lungen für Geschlechtskranke in den Krankenhäusern, S. 380.Entlassung aus der Behandlung, S. 381.

C. Fürsorge für Lepröse.

Geschichtliches über Lepra und die Maassregeln zur Bekämpfungderselben, S. 383385. Behandlung in der Behausung selbst,Anzeigepflicht bei Lepra, S. 386. Leprosorien, Lepracolonien,S. 387389.Anhang: Vorschläge für ein Lepragesetz in Deutschland, S. 389390.

4. Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Geisteskranke. VonDr. Lewald, in Kowanöwko bei Obornik (Posen) 1 ).

Geschichtliches.

Hippokrates, S. 391. Allmählicher Umschwung der mittelalter-lichen Anschauung besonders durch Pinel, Conolly, LudwigMeyer, S. 392. Ueberwindung der Scheu vor Kranken, ihre Be-schäftigung in der Landwirthschaft seit 1832, Streben, den Kran-ken möglichste Freiheit zu gewähren, S. 393.

Wie hat man sich Geisteskranken gegenüber zu verhalten?

Der Arzt ist dem Kranken Offenheit schuldig, Verhalten gegenWahnideen, S. 394. Gesetzliche Verantwortlichkeit Geistes-kranker, S. 395.

Nothwendigkeit der Anstaltsbehandlung oder Möglichkeit, den Kranken

in der eigenen Familie zu behandeln.

Heilbare Kranke sollen in eine Anstalt gebracht werden, S. 395.Unheilbare, bei Selbstmordverdächtigkeit, Pflegebedürftigkeit, Ge-meingefährlichkeit, Definition des letzteren Begriffes, S. 396.Vortheileder frühzeitigen Ueberweisung, diePrognose gestaltet sichdementsprechend, S. 397. Schädlichkeit von Zerstreuungen,Reisen, Kaltwassercuren, S. 398.

Oeffentliche und private Irrenanstalten.

Definition der Begriffes, S. 398. Pensionärabtheilungen, Privat-anstalten sind nöthig, S. 399.

Gesetzliche Vorschriften bei Aufnahme in Irrenanstalten.

Schutz Gesunder vor Unterbringung in Anstalten, S. 399. Auf-nahmeverfahren in öffentlichen und privaten Anstalten, S. 400.Irrenprocess, Offenheit gegen die Kranken, S. 401.

Die Irren-Anstalt.

Die Anstalt ist ein Hospital und gehört unter ärztliche Leitung,S. 401. Innere Einrichtung, Zahl der Aerzte, Stellung des Geist-lichen, S. 402. Anstellung eines Lehrers im Hauptamte, Haus-

l ) Jetzt in Obernigk bei Breslau.