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zu bieten; und die „gewaltige Bewegung" der so häufig übertriebenlangen und unnatürlich gewundenen Leiber *), worin Grüneisen(No. 23) noch ein besonders erhebendes Moment erblickt, kann ichnun einmal nicht anders als schlechtweg grotesk nennen. Auch binich überzeugt, dass dies Manuels Absicht war; denn jene von ihmabsichtlich gezeichnete Muskulatur kann keinen anderen Zweck haben,als einen gewissen grauenhaften Eindruck mit grotesker Komik zuverbinden, wofür auch seine Vorliebe für derbe Züge spricht. Sohat er sich auch unter anderem das Motiv nicht entgehen lassen,weibliche Tote mit Männern in Verbindung zu bringen, daruntergerade mit dem Chorherrn**).
Und damit komme ich schliesslich auf das Bezeichnende desganzen Berner Totentanzes. Unzweifelhaft entfernte sich Manuelmehr als seine Vorgänger in Gross-Basel von dem alten Grund-gedanken des Totentanzes; aber nicht mit der klaren Absicht, denGegenstand zu einer höheren künstlerischen Gestaltung zu entwickeln,sondern mit der in der Zeit begründeten Leidenschaft des Kampfesgegen das verrottete Hergebrachte, die in dem künstlerischen Vor-wurf nur das Mittel sah, den weite Kreise bewegenden Ideen un-zweideutigen Ausdruck zu geben. So kam es, dass Manuel mehrniederriss als wirksames Neue schuf, und dass bei ihm die ziel-bewusste, harmonische Entwicklung eines künstlerischen Gedankenszurücktrat gegen die Neigung, mit ungezügelter Phantasie undpopulärer Satire die socialen und religiös - politischen Ziele seinerZeit zu verfolgen. Naturgemäss war damit der Übertreibung Thorund Thür geöffnet, und das Schlussbild des Reigens setzt diesemVorgehen in künstlerischer Beziehung die Krone auf (Fig. 83).
*) Am stärksten ist dies beim Toten der Äbtissin übertrieben, die selbst pathologischgebildet ist (Fig. 82). Nur kann jene Übertreibung nicht durch nachträgliche Korrektur entstandensein, sondern ist Manuels eigenes Werk, während die unnatürliche Anschwellung der Äbtissin, wasVÖgelin auf das Aussehen einer Schwangeren bezieht, gewiss nur einem ungeschickten Ausbessereroder Kopisten zur Last fällt. Denn da das Skapulier der Frau ganz gerade herabfällt, liegt dieAnschwellung nicht vorn, sondern an der rechten Hüfte und kann daher nicht eine Schwangerebezeichnen. Überhaupt sind auch in Bern solche Verzeichnungen nicht selten: die wunderbareKieferbildung XVI , 2, die rechte Totenhand XI , 1 , und der in das Kleid übergehende linkeUnterärmel XI, 2, die Keule des Narren, die an der Hand, die sie halten soll, vorbeigeht, endlichdie mit Unrecht Manuel zur Last gelegte Verzeichnung des Toten XVII, 2, dessen Bein sich ganzmerkwürdig um das Schwert windet.
**) Vögei.in hat diesen weiblichen Toten übersehen; er betont ausdrücklich, dass ein solchernur beim Kaufmann vorkomme.