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Irrungen gütlich beigelegt worden seien 443 ). Die Sachsen, die dem Mar-schall von Pappenheiin gegenüber, obgleich sie ihre Bedenken betontet),doch im allgemeinen die Erklärung ihrer Willigkeit zum Helfen wieder-holten 444 ), waren auch dem Würzburger Tage nicht abgeneigt. Freilichder Zeitpunkt war ihnen zu früh. Ebensowenig passte dieser demBrandenburger 445 ). Und dem Kaiser selbst entstanden Verlegenheiten,die ihn bis zum 24. September in Augsburg festgehalten haben.
Einstweilen waren allerdings solche Beratungen, wie die für Würz-burg geplante, entbehrlich, da auch ohne das die kaiserlichen Befehle,weit und gleichmässig verbreitet, ernst und bestimmt lautend, allge-meinen Eindruck machten und williges Entgegenkommen fanden. Zwarkrankte das Aufgebot vom 27. August 1474 wie so viele kaiserlicheLadungen an dem Fehler, dass es zu kurze Frist ansetzte, was dann,wie gewöhnlich, so auch hier mehr hemmte als förderte. Selbst Kur-
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fürst Albrecht, gewiss einer der bereitwilligsten, erklärte alsbald, soschnell könne er nicht rüsten 446 ). Aber ein grundsätzlicher Widersprucherhob sich nirgends. Obwohl es dem Herkommen völlig entgegenlief,dass ohne Beichstagsbeschluss, lediglich aus kaiserlicher Machtvollkom-menheit, zum Kriegszug aufgeboten wurde, und dass nicht auf Grundeiner öffentlich vereinbarten Matrikel, sondern nach einseitiger Fest-,Setzung durch den Kaiser einem jeden Stand dass Mass seiner Pflichtbestimmt wurde, so verlautet doch nichts von etwa erhobenen staats-rechtlichen Bedenken 447 ). Eine höchst merkwürdige Erscheinung, diesich nur aus der politischen Stimmung in Deutschland genügend er-klären lässst, aus der Unterstützung, die der Ruf des Reichsoberhauptesfand in dem immer lebhafter sich verbreitenden Gefühl, dass bei der
ii3 ) Siehe Priebatsch I S. 699 f.
Ui ) Quelle oben S. 96 Anm. 429.
445 ) Ernst, Wilhelm und Albrecht von Sachsen Sept. 7 Leipzig undAlbrecht von Brandenburg [Sept. 2 Neustadt a. d. Aisch] an den Kaiser,verz. Priebatsch I S. 705 und 704.
ii6 ) Brief an den Kaiser Sept. 2 Neustadt, gedr. Fontes 46 S. 277,vgl. Priebatsch I S. 701.
ii7 ) Vgl. Gothein, Politische und religiöse Volksbewegungen S. 58 ff.;Ulmanu, Kaiser Maximilian I S. 25 f. und S. 325 ff.; Bacbmanu, Dtsch. Reichs-gesch. II S. 486 f. Es ist nicht zu ersehen, wie Ulmann in seinem lebhaftenWiderspruch gegen Gothein sich mit den Thatsachen unseres bis in denSommer 1475 'durchgeführten' Reichskrieges abfinden will. Bachmann gehtauf die Frage nicht näher ein; hier verbietet das die zeitliche Grenze derDarstellung.