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1 (1882) 1576 - 1582
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522
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522 1582 391393.

u.August 391. Die Bäte zu Augsburg an Johann Casimir.

Augsburg

.......Bürgermeister und Stadtschreiber von Neumarkt

wollten sich hier erkundigen, ob wirklich J. 0. nicht zum R.-Tagbeschrieben und sie die Räte ganz vom R.-Rat ausgeschlossenwurden seien. 1 ) Hierüber eines Besseren belehrt reisten sie heim,nach ihrem Vorgeben hocherfreut. Es wurde ihnen auch mitgeteilt,J. C. werde ihre Prädikanten nicht länger dulden, wogegen sie sichüber die drobige Regierung beschwerten, aber an J. 0. gewiesenwurden. Raten J. C. sich selbstzu diesen armen leuten" zu be-geben, was bei denselben und den Genachbarten viel Gutes schaffenwürde, wie J. C nach ihrer Heimkehr vernehmen wird.....

Mb. lll/lb. f. 333. Or.

1) Vgl no. 323; 385. J. 0. hält in seiner Antwort vom 25. Aug. dasVorgeben der beiden Neumarkter für erdichtet; die Stadt hat gegen die Publi-kation der pfälz. Polizei-, Ehe- und Almosenordnung sowie eines Mandats überdie Viktualien protestirt; als sie das letztere endlich doch anschlagen Hess,wurde es Nachts zerrissen und ,,hesslich mit dinten oder kueruess be-sehuetet". Ein Sehr. J. C. an Vieekanzler und Räte zu Neumarkt vom22. Aug findet, den Neumarktern sei esnicht allein umb den religion-schein, sonder auch umb das politisch werk zu tun", und verspricht Be-schleunigung seiner Reise dorthin. Auf letztere dringt ein Sehr, derRäte aus Augsburg vom 7. Sept.; ein weiteres vom 17. Sept. teilt mit,Kursachsen wolle Berlepsch und Eilenbeck nach Neumarkt und Ambergschicken, zur Einnahme der Huldigung in den Wittumsämtern und zurLedigzählung der neuburgischen Untertanen

14.Augu3t 392. Johann Casimir an Ehem.

Kaisers-lautern j^ so j^ ( j em j£ a j serj ,j er s i c ij j a jjjjf ,j er Tochter Spaniens ver-mählen will, die französischen Kleinodien zum Kauf anbieten; schicktdiecoutrefait" derselben.

Mb. lll/lb f. 276. Or.

15.August393. Beratung der A. C. Verwandten des Fürstenrats.Augsburg

XV. Augusti kommen die A. C. verwanten aus dem fursten-rat in unser [der Casimirischen] haus. 1 ) Man proponirt in, daseingeschrei erschollen, man woll die stet ires procedirus halber umb50000 taller straffen; fragt umb, wie den Sachen zu helfen sei. . .Man vcrlist der statt schrift, warumb sie nit zu straffen. 2 ).....

Casim. Man soll die stät nit straffen, sonder bei guetenwillen erhalten. Ist res mali exempli, dörft hohem stenden auchwiderfarn. l) In libero imperio libera debent esse vota. Solteman die stett zwingen, so werus kein stand." Remedia : Unpar-teiische Commissarien beider Religionen, dann Relation an Kaiserund Ständeund das das reich hierin deeidir."