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2. Sie sind überall so gelegt, dass sie auch nicht in derkleinsten Strecke von dem angrenzenden Boden überhöht werden.
3. Sie lassen sich nach ihren Richtungen in Haupt-, Neben-und Verbindungsstrassen deutlich unterscheiden.
4. Sie sind von zahlreichen Schanzen und Gräbern begleitet.
5. Sie führen noch jetzt eigentümliche Benennungen, diean den verschiedensten Orten dieselben sind.
In allen diesen Puncten stimmen die Strassender rechten JRhoinseito mit den anerkannt römi-schen Heer Strassen in anderen Gegenden vollkom-men ü b e r e i n.
Schanzen ! ).
Als ich vor einigen Jahren mit der Behauptung in dieOeffentlichkeit trat, dass die alten Landwehren und Heerstrassenvon einer grossen Zahl von Schanzen begleitet gewesen, derennähere Erforschung zur Aufklärung über jene alten Anlagen we-sentlich beitragen könnte, wurden meine Angaben von Denjenigen,welche sich als literarische Wortführer in diesen Dingen ein Urthcilzutrauen, als leichte Hypothesen, ja bis an's Lächerliche gränzendeUcbcrtrcibungen angesehen. Die inzwischen fortgesetzten Untersuchungen haben zu mehren neuen Entdeckungen geführt, so dassich in Stand gesetzt wurde, nicht weniger als fünf und sechszig-solcher Verschanzungen als noch vorhanden in die General-stabskarten einzutragen; auch liegen nunmehr einhundert fünf undvierzig Grundrisse und Profile solcher Schanzen vor, und dieUnwissenheit ist nicht mehr im Stande, sie zu läugnen.
Indem ich mich anschicke, diese Denkmäler einer Prüfungin Bezug auf ihren Ursprung und ihre Bestimmung zu unterziehen,erlaube ich mir die Bemerkung vorauszusenden, dass diese Prüfungin den angegebenen Beziehungen nur so weit reichen kann, alses die bis jetzt ermittelten Thatsachen gestatten, und eine er-schöpfende Behandlung des fraglichen Gegenstandes eben sowenig
') Unter der allgemeinen Bezeichnung „Schanzen" sind alle Brdaufwürfeund Gräben, ausser den Gränz wehren, Heerstrassen und Grabhügeln, begriffen.