97nNr. 4.Umständliche Erklärung Vinhoven's zu seiner Klagevom 25. April 1671 über die Zerstörung seinerAnlagen.Durchlauchtigster Churfürst! Gnädigster Herr!Was Ew. Churfürstliche Durchlaucht den 14. November1670 zu Notdurft meiner gnädigst anbefohlen, das erscheinetbeiliegend, wie auch, welcher Gestalt der Herr Ambtmann undKempische Obrigkeit mir erlaubt, und zwar den Pilgern undallen dahin Reisenden und allen Benachbarten zum Bestendurch den Morast, die Dunk genannt, (welche die Leute, dochohne einige Ordnung, mit Lehmgruben allda selber gemacht,und den Weidgang also sehr verdorben, daß der Ort itzt über-all mit Gruben, Höfeln und Wasserlöchern angefüllt ist), einenWeg und Deich zu machen; auf denselben zur Erhaltung desWeges auch einige Bäume, die heut oder Morgen gleichfallseiniges Holz (weil ich desselben allhie so großes Gebrech habe)tragen möchten. Die gesagte Gemeind ist allein Kempisch; dochhaben neben ihnen auch einige andere benachbarte Gemeinden,als Lidtbergische, Oedische, Neersische und die Wylicher (welcheLinnisch sind) den Weidgang allda, obschon wenige desselbenGebrauch machen, da sie anderwärts besser versehen seind, undalso den Wylichern selben schier allein überlassen. — So ge-nügt gleichwol ihnen damit noch nit; — Thue also zu wissen:Als ich verlitten Jahr den erlaubten Deich, zwar mit vielenKösten durch einen so verdorbenen Grund gemacht, haben ihrerEinige (doch gottlose Leut) aus Haß und Neidt (weiß nitwarümb, da ich keinen Streit mit ihnen gehabt; noch ist auchSchade, vielmehr Nutz dabei) sie mir erstlich, nachdem derWeg und Deich zugerüstet, auch mit Bäumen bepoßt war, vorund nach im Herbst und diesen Winter 63 Bäume abgehauenausgeworfen, zerbrochen und verdorben; welches sie Wylicherallein durch Aufsatz, Trützigkeit und Weltmuth thun; halt die
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