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Die Kapelle 'Klein-Jerusalem' bei Neersen
Entstehung
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34—versehen, daß ein Priester dabei wohnen, auch nothdürftig sicherhalten könnte, alsdan soll der Dienst auch mehrmals undöfter geschehen. Zu wissen; das ganze Jahr hindurch alleFreilage; bevorab im Sommer und guten Zeiten des Früh-lings und Herbsten, wann die Fremden und Pilgrame ammeisten wanderen und dahin komen, so auch die ganze Wochedurch und allezeit, insonderheit Mittwochen, Freitags undSamstags, fort alle Tage, soviel möglich und füglich geschehenkann. Dann so oft ein Priester der kann, nicht celebrirt, gehtdem Allmächtigen Gott an seiner gebührenden Ehr ab, dieKirchen stehen dann ohne Zierath und gehörende Andacht, dasVolk ohne geistlichen Trost, ja Lebendige und Todte werdendadurch dieses Opfers der h. Messe und alles andächtigen Ge-betes beraubt; wiewohl ohne dem neben einigen Ferialtagenauch der Sonntag wol anstehen bleiben könnt, weil das Volkdann mehrentheils zu Heim bei ihren eignen Kirchen bleibt;doch wird hierüber der Hochwürdige General=Vikar, als Pa-tronus und Inspector, wie und wann es nöthig, seiner Zeitväterlich zu bestimmen wissen.Zum achtzehnten ist auch mein Begehren und Wille,daß an denselben Tagen, wann die Armen häufig zu der Ca-pellen kommen, ihnen alsdan von den Oblaten, was dan ge-opfert wird, und ihnen am meisten nützlich, soviel die Capellevermag, auch als Etwas um Gottes Willen mitgetheilt würde,weßwegen sie dan für die Wohlthäter zu beten schuldig.Zum Neunzehnten soll auch fleißigst beobachtet wer-den, damit vor allem der Dienst bei der Kapelle, obschon keineigen Schuldigkeit ist, jedoch zur mehren Ehre Gottes mög-lichst gut verrichtet würde, damit die angefangene Andacht nichtabnehme, sondern noch einen stärkeren Fortgang gewinne, zwarnit Alles wie jetzt, da die Capelle nach meinem Ableben, sinte-mal ich Alles gratis thue, das nit sogleich sollte vertragenkönnen, sondern nur an einem oder zwei Tagen in der Woche,wie auch vorgemeldet, nämlich Freitags oder Samstags, weilalsdann der Ablaß von den hundert Tagen zu verdienen ist,oder müssen beide, Freitags und Samstags zugleich gehalten