29—Fünftens. Sintemahlen die Mein Kapell zu Beth Je-rusalem bis dato zu noch nit oder doch allerschlechst fundirtist, drumb fundire ich dieselbe jetzt mit den meinen ausstehen-den Geldern, dafern selbe inmittels nit bekommen würde, beydem Freyherrn und Frauen von Frenz zu Schlenderhall sambtSummen und allen verlaufenen Pensionen, laut den Hand-schriften und meiner beikohmenden Rechnung, vom Jahre fünf-zig drei bis jetzt zu, welche Gelder, soviel sich derselben inmeiner Rechnung befinden, alle ahn die Kapelle gebe, stifte undfundire, und soll folgends nach Befindung deswegen auchDienst begehrt und vom Hochw. General=Vikariat auferlegtwerden.Sechstens, meine Bücher betreffend, der auch so garviel nit seind, darumb daß deren im letzten Kriege beraubt ge-wesen, gebe dieselbe alle soviel jetzt noch fürhanden und gleich-falls inventarisirt werden sollen, ahn die Kapelle, wobei sieauch allzeit bleiben und in meinem Hauß von dem Inwöhneroder auch in der Kirche an einem sicheren Ort oder Kastenverwahrt werden sollen, damit jeder Zeit dem Rektor odereinem Anderen, welchem ein Buch beim Gottesdienst zu ge-brauchen nöthig währe, dann ihm was zum Gebrauche könntegereicht und geliehen werden.Siebentens. Demnach ich vor diesem zwei arme kleineKinder, zwei Geschwister Namens Irm und Grietge, von derStraße zu mir genommen und auferzogen so weit, daß siejetzt bei Fremden wohnen und ihr Brod verdienen können;denselben hatte ich aus den frenzischen Geldern einer Jeden25 Rthlr. zu mehr ihrem Trost und wohlmeinender Gedächtnißbestimmt, daß sie sich allzeit wohlhalten sollten, meiner dabeiauch weiter gedenken und in ihrem Gebet nimmer vergessen:weil sie aber, als sie aufgewachsen, meiner und ihrer selbstgar zu früh vergessen haben, darum sollen itzt an Stell der25 ein Jeder nur 5 Rthlr. haben, und gleich wol thun wiesie schuldig seind.Achtens. Sintemahlen daß unser Kinder=Erbgut, derVyn=Hoff, mit der Zeit verfrembdet und darüber der gütige
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