8seiner Person, als seiner Effekten wegen Verdachtesangesteckter Luft, (die augenblicklich, Gott sei Dank,hier noch gesund ist,) oder wegen anderer UrsachenBeunruhigung, Hindernisse oder Ungebührlichkeiten inden Weg gelegt werden; vielmehr, wenn es nöthiist, oder er selbst es wünscht, demselben mit freiemGeleit, öffentlicher Treue und Sicherheit, mit Wegweisern, Pferden, Wagen, Schiffen und allen anderenReisebequemlichkeiten behülflich zu sein und ihm allemögliche Liebe und Gewogenheitsdienste und Gunst-bezeugungen zu erweisen, indem Ihre Durchlauchten 2c.wie auch andere uns nicht Untergebene hierdurch einWerk verrichten, das an sich billig unserer Aufmerk-samkeit werth und uns angenehm ist, wogegen wirihnen unsere kaiserliche Huld gelegentlich zu erkennengeben werden. Unsere Unterthanen des h. römischenReiches, der Königreiche und unserer anderer Erb-länder aber vollziehen damit unseren ernsthaften undausdrücklichen Willen.Gegeben in unserer Hauptstadt Wien, den 27.Juli 1650.Unterzeichnet: Ferdinandus.In der Mitte befindet sich das große kaiserlicheStaatssiegel. Unterzeichnet: Graf Curtig.Auf eignen Befehl Ihrer kaiserlichen Majestät ge-zeichnet: Walderohe.Die von Vinhoven erbetene Erlaubniß zur Reisevon Seiten des Papstes Innocens X. ward ihm un-ter dem 14. Februar 1651 zu Theil. Wahrscheinlichhat er dieselbe selber in Rom in Empfang genom-men, da er im Jahre 1650 schon seine Reise antrat.Ueber die Reise selbst entbehren wir genauererNachrichten. Nach einer Bemerkung im Archive derAbtei M.=Gladbach ist Vinhoven über Rom wieder
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