Druckschrift 
Blätter aus dem Tagebuche eines Pilgers nach Jerusalem vom Jahre 1864
Entstehung
Seite
241
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241Uebersetzung.In Gottes Namen. Amen.Wir Unterzeichneten, der Guardian des h. Berges Sion unddes allerheiligsten Grabes unseres Herrn Jesu Christi, der Custosdes hl. Landes und die Diskreten erklären, daß es zu unserer Kennt-niß gekommen ist, wie der Herr Joseph Hennes, Ritter des aller-heiligsten Grabes und Pfarrer in Nothberg (Rheinpreußen) nachseiner Rückkehr von der Wallfahrt der allerheiligsten Stätten in Pa-lästina nebst den andern acht Genossen seiner Wallfahrt, nämlich:Jakob Hermens, Ritter des hl. Grabes in Düsseldorf;Peter Joseph Weidenhaupt, Ritter des h. Grabes in Düsseldorf;Ferdinand Schlünkes, Regierungs=Rath in Düsseldorf;Johann Martin Heyden, Dechant und Pfarrer zur HimmelfahrtMariä in Geilenkirchen;Johann Peter Schmitz, Pfarrer zum h. Maximilian in Düsseldorf:Johann Wilhelm Palm, Pfarrer zur h. Maria in Bilk bei DüsseldorfAdam Hubert Lambertz, Pfarrer zum h. Clemens in Süchteln; (Alleaus der Erzdiöcese Cöln in Rheinpreußen) undJohann Rykers, Rector des bischöflichen Collegs zu Roermonde inder Diöcese Limburg in Holland,eine Summe von 240 Francs bestimmt, welche herübergeschickt war,dann aber bei dem frommen Verein des allerheiligsten Grabes inCöln hinterlegt wurde, damit von diesem verzinseten Kapital dieZinsen jährlich nach Jerusalem für eine Messe geschickt würden,welche am 19. März, oder an einem folgenden günstigen Tage einesjeden Jahres über dem Grabe unseres Herrn Jesu Christi von einemPater Franziskaner zur Erinnerung an den Tag stets gelesen werdensoll, an dem die Karawane glücklich nach Jernsalem gekommen ist.Da wir aber eine solche Stiftung nach unserer Regel nur als ein-faches Almosen empfangen dürfen, so glauben wie Unterzeichnete imHerrn uns dagegen verwahren zu müssen, daß wir vorgenannteStiftung wegen der Unzulässigkeit unserer Regel als wirkliche Stif-tung zu empfangen wünschen oder beabsichtigen. Wenn dagegen derfromme Verein des hl. Grabes zu Cöln genannte Zinsen auf demWege eines einfachen Almosens unter völliger Verzichtleistung auf