u
oder das Salve Regina singt oder auch diesem Gesänge nur bei-wohnt. Die Gaben flössen in kurzer Zeit so reichlich, dass dieNonnen schon 1455 von Catharina, Wittwe Engelhrechts vonSchöller, 6 Morgen aus dem Hofe Püddel und zwei grosse Höfe:Teckhausen 3. Dec. 1485 und Aldebracht 1491 erwerben konnten,denen bald Broil im Amte Mettmann (1505), Dellinghaus. Brecht-hausen , Steinacker, Fabers, Kleinberg etc. folgten. Neben denHöfen häuften sich auch baare Gelder; 146(3 besassen die Nonnenschon 100 Goldgulden, damals ein grosses Capital, welches sie indie Gerresheimer Stadtcasse zahlten, um sich von den städtischenDiensten und Abgaben zu befreien, was zwei Jahrhundert später,als die Befreiung der verminderten Einwohnerzahl zu drückendgeworden war, zu Prozessen, zwei Urtheileu (15. September 1665,16. Mai 1669), endlich 26. Juni 16S5 zum Vergleich Anlass gab.Den Flor des Klosters benutzte der Adel, sich unversorgter, seinenWohlstand drückender Töchter zu entledigen. 1502 lebten darin :Elisabeth von Galen, würdige Mutter, Cath. v. Bocholz, Untev-rautter, Sophia v. Düsseldorf, Procuratrix, Elisabeth von Overheid,Kirchmeisterin und 33 Nonnen. 1550 und am 15. Juli 1568brannte das Kloster neben einem Theile der Stadt ab, das letzteMal so schnell, class mehrere Nonnen mitverbrannten. Beide Malwurde der Neubau aus Klostermitteln und den Opfern der Nach-barn schleunigst vollendet; als aber 1751 das Kloster abermalsabgebrannt war, zeigte sich die Wohlhabenheit und Opferlust derUmgegend schon so schwach, dass Clmrfiirst Carl Theodor denNonnen eine Collecte von 8 Tagen in der Residenz Mannheimund von 2 Monaten auf dem Lande gestatten musste.
Diess sind neben Seelenmessenstiftungen, Vermächtnissen,Erwerbung von Wachszinsigen, Streitigkeiten zwischen Äbtissinund Stift, Präbendenangelegenheiten, L'achtbriefen, Gütertauschdie Zeugnisse der Stiftsthätigkeit in einem Zeiträume von 1000Jahren. Der einzige Beweis für das Vorhandensein eines Schul-unterrichts ist, dass 1590—92 Jacob op Grüten als Schulmeisterder Stadt Gerresheim vorkommt und dem Stift 20 Heller Zinsfür sein Haus bezahlt. Aber wer konnte schreiben und lesen!
Die Häufung des Vermögens in die todte Hand zur Ernäh-rung eines kostspieligen, unproduetiven Personals muss e alleinschon zur Verarmung führen. Die Erwerbung von Gütern wirktenamentlich drückend auf die ganze Gemeinde, wenn man siedienst- und schatzfrei erklärte, also jene dafür belastete, wiedieses z. B. bei Hansenhof 1467 20. Febr. durch Herzog Gerard,