21
Godfridus
18
(1.
Albret
30
11
Gernant
30
11
Rutherus
30
11
Henricus
30
11
Albertus
12
11
Henricus
5
ß.
Godefridus
4
11
Heuricus
30
d.
2
ß:
Wezele 18 d.
2
ii
Hildegunt 12 „
18
ii
Wolbero
20
n
barle 4 ß.
23
ii
Dusburg 30 d.
5
§.
Henrich 3 „
12
11
Fredericus 2 „
16
ii
Macharius 5 ,,
12
n
Ein Mühle 8rf.
nach Linz und erhielten bei der Rückkehr, sobald der Wein imStiftskeller auf das Lager gebracht war, von der Stiftskellnerin,oder dem Schulteis 21 Becher (Stophos) Wein als Belohnung.
IV. Der Haupthof von Hoesel hiess der Masshof, inwelchem jährlich auf St. Agnes (21. Januar) das Hofesgerichtgehalten wurde. Es gehörten dazu 32 Ansiedelungen, von denender Haupttheil auf dem linken Ruhrufer lag. Im Jahre 1218werden sie sammt ihrem Jahrszins bezeichnet wie folgt:
Cratho
Henricus
derselbe
Harthf
Razo
Hem icus
Volmar
Rodingerns 16 ,, Macharius 5 „ 1 ob.
Harlif
Summa 75 Schillinge, dazu noch 27 Schillinge von denen überder Ruhr. Drei und zwanzig dieser Höfe waren dem Hofes-schulteis zehntpflichtig, der dagegen die Kirche- (mit Stroh) zudecken hatte, und Zwölfe mussten l 0, am Sonntag nach Martini2 Schillinge zum Anschaffen von Schweinen, im Februar 4 Denareder Aebtissin als Ablöse für Wecken und je das vierte Jahr 6 ß.für Pflege der Weingärten (zu Linz) zahlen. Von letzteren kamen12 d. dem Hofesschultheis zu. 2 ll °; jährlich ö 1 ,^ Summer Malz,alle 4 Jahre ein junges Schwein, oder 4 Heller, dazu 12 jungeSchweine dem Oberschulteis (zu Dem), Eins dem Schulteis (zuHoesel) und Eins den Hoseier Hyen liefern; alle vier Jahre mitzwei Wagen die BMichte von Pier nach Gerresheim holen, wo-gegen bei der Rückkehr den Fuhrleuten Ersatz des Fährgeldesüber den Rhein (naulum), ein Frühstück und jedem Pferd fünfHafergarben zukammen. 3° ; jährlich gegen Zahlung eines Deuarsan jeden Fuhrman, die Tonnenbände, welche drei Männer ausLintorf zu hauen hatten, abfahren. 4°- Jeder jahrlich 2 Morgendes Haupthofes umpflügen, wofür jedes Pferd zwei Summer Haferund zwei Gebund Stroh erhielt; den Mist aus dem Haupthofeauf das Land, Fleisch und Früchte mit den Wagen des Haupt-hofes nach Gerresheim und zur Erndte-Zeit einen Wagen vollFrüchte dem Haupthofe in die Scheune fahren, endlich 6. dieFelder einzäunen, damit die Saaten gegen das Hofes-Vieh ge-schützt seien. Im Hofesge'richtsprotocoll von 1597 werden die