nern Krankheitssymptomen nur palliativentsprechen, wenn nur die übrigen, vor-züglich die stärkern, besondern und cha-rakteristischen Hauptsymptomen der Krank-heit durch dasselbe Arzneimittel homöopa-thisch (durch Symptomenähnlichkeit) ge-deckt und befriedigt werden.
271.
Es erfolgt in diesem Falle nichts vonden Nachtheilen der gewöhnlichen einseiti-gen Palliation eines einzelnen Krankheits-symptoms; es erfolgt vollständige Heilungohne Nebenbeschwerden oder Nachwehen,,doch so, dafs die Symptomen, welche hiernur durch entgegengesetzte, in der Kraftder Arzneisubstanz liegende Symptomen(palliativ) bestritten werden, gewöhnlichnicht eher vergehen, als nach gänzlichvollendeter Wirkungsdauer des Medika-ments.
Anm. 1. Eine andre, sehr häufige Methode,Arzneien in der niedern Praxis anzuwen-den, welche den Wahn Ton derNöthigkeit