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gehörige Anwendung des homöopathi-schen Heilmittels in Krankheiten an,
127.
Werden dem Arzte ein oder ein Paargeringfügige Zufälle geklagt, welche seitkurzem erst bemerkt wurden, so hat erdiefs für keine vollständige Krankheit an-zusehen , -welche arzneilicher Hülfe bedürf-te. Eine kleine Abänderung in der Diätund Lebensordnung reicht gewöhnlich hin,sie zu verwischen. Sind es aber ein Paarheftige Beschwerden, die der Kranke klagt,so findet der forschende Arzt gewöhnlichnoch nebenbei mehrere, obschon kleinereZufälle, welche ein vollständiges Bild vonder Krankheit geben, wie es gemeiniglichin chronischen Uebeln statt findet; wovonweiter unten.
lag.
Ie schlimmer eine Krankheit ist, ausdesto mehrern, aus desto auffallendemSymptomen ist sie dann gewöhnlich zu-sammen gesetzt; um desto gewisser läfst