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geschwängertes Trinkwasser, Kaffee, Thee,ausländische und inländische Gewürzkräu-ter und die damit reitzend gemachten Spei-sen, Saucen, Liqueure, Schokolade, Ku-chen; die unerkannte Schädlichkeit eini-ger Gemüfse und Thiere im Genufse) —theils sie durch nachlässige Zubereitung,Verderbnifs, Verwechselung oder Verfäl-schung bekommen (z. B. schlecht gegohr-nes und nur halb ausgebackenes Brod,halbgekochte Fleisch - und Gewächsspei-sen, oder andre vielfach verdorbne, ge-faulte, verschimmelte Nahrungsmittel, inmetallenen Geschirren zubereitete oder auf-bewahrte Speisen und Getränke, gekün~stelte, vergiftete Weine, mit ätzendenSubstanzen verschärfter Essig , Fleischkranker Thiere, mit Gyps oder Sand ver-fälschtes Mehl, mit schädlichen Samenvermischtes Getreide, mit gefährlichen Ge-wächsen aus Bosheit, Unwissenheit oderDürftigkeit vermischte oder vertauschteGemüfse) —; Unreinlichkeit des Körpers,der Körperbedeckungen der Wohnun-gen —; hachtheilige Substanzen, die durchUnreinlichkeit oder Nachlässigkeit bei derZubereitung und Aufbewahrung in dieNahrungsmittel gerathen —; Einhauchungschädlicher Dünste in Krankenstuben, inBergwerken, Pochwerken, Rösten und