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gemein haben, unter generelle Namen zu-sammenziehen, und so für jeden eine gleich-artige arzneiliche Behandlung rechtfertigenwollen? Und soll die arzneiliche Behand-lung nicht gleichartig seyn, — wie sie esauch ohne Verderben des Kranken nicht seyndarf—; wozu der, gleiche Heilart voraus-setzende identische Namen? So misbräuch-lich, nutzlos und schädlich diese Namen al-so sind, so wenig dürfen sie je Einfiufs aufdie Kurart eines rationellen Heilkitnstlershaben, welcher weifs, dafs er die Krankhei-ten nicht nach der vagen Namen sähnlich-lteit eines einzelnen Symptoms, sondernnach dem ganzen Inbegriffe aller Zeichendes individuellen Zustandes jedes einzel-nen Kranken zoi beurtheilen und zu heilenhabe, dessen Leiden er genau auszuspähendie Pflicht hat, nie aber hypothetisch ver-muthcn darf.
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Selbst jene Volksltrankheiten, welche
sich wohl auch bei jeder einzelnen
Epidemie durch einen Ansteakungsstoff
f ortp flanzen mögen — die Menge jener söge-