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erregen, fähig werde, an dieser,KrankheitSymptomen gleicher Art zu tilgen.
18-Fände sichs dann ferner (wie sichsauch in der That findet!), dafs diejenigeArznei, welche in ihrer Einwirkung aufden gesunden menschlichen Körper alle dieSymptomen zu erkennen gegeben hat, diedie zu heilende Krankheit in sich fafst, beiihrem arzneilichen Gebrauche in derselbenauch den ganzen Komplex der Krankheits-symptomen, die ganze gegenwärtigeKrankheit aufhebe und in Gesundheit ver-wandle, so liefse sich nicht zweifeln, dafsdas Gesetz gefunden sei, nach welchemdiese Arznei auf diese Krankheit heilbrin-gend gewirkt habe, das Gesetz: gleicharti-ge Symptomen dieser Arznei heben Symp-tomen gleicher Art in dieser gegebnenKrankheit auf.
19.
Da sichs nun aber ohne Widerrede,und ohne den mindesten Zweifel übrigzu lassen, in Rücksicht jeder Arznei und