Juni 1520. 1245
^ Meint, man wäre ihm noch mehr schuldig, e. Jacob Stocker, Landvogt zu Lauis, hat Rechnung abgelegt;^ach derselben bleibt man ihm, wie er meint, noch 7 rhein. Gl. schuldig. Die Rechnung wird gutgeheißen.' Es wird eine Verordnung in's Landbuch geschrieben, wie viel der Landvogt und der Landweibel fürie in der Vogtei oder außerthalb mit Privatpersonen verlangen dürfe, t . Der Barfüßermönche wegen,k che allenthalben in der Landschaft Lauis die Seelsorge versehen, wird auch eine Verordnung gemacht.
Das Schaffhauser Exemplar und nach demselben das Züricher, Gest. XI. Bd. p. 156, datiren Mentagnach St. Johannestag (25. Juni).
8T7.
Aucern. 4 Z20, 27. Juni (Mittwoch nach vaxtistg),
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. 7l7, Archive Solothurn, Schaffhauscn.
tt. Jeder Bote kennt die schriftliche Antwort Albrechts von Landenberg auf das Schreiben, das wir^ genossen vom letzten Tag zu Lucern aus au ihn erlassen haben, ebenso die Gegenrede des Herzogs von"rttemberg. Mau hat dem erstem geschrieben, man wolle sich an seine Erklärung halten, wenn er aber ber-eu nicht nachkäme, werde mau zu seinem Leib und Gut greifen. I». Auf den nächsten Tag zu Lucern soll»tan endliche Antwort geben, was mau in Betreff Gottliebens lind anderer bischöflich constanzischer Schlösser, die"Ht nach Sr. Gnaden Zusage besetzt sind, vorkehren wolle, v. Betreffend den Span zwischen dein BischofBasel und den XII Orten über einige Lehen in der Grafschaft Neuenburg wird auf Verlangen deslschofs ein neuer Tag angesetzt nach Arau auf St. Jacobstag nächsthin (25. Juli). «I. lieber dieHauptsache, die französische Vereinung, ist man abermals mit den französischen Boten zusammengesessen, hat^ Artikel erläutert und gemildert, insbesondere bezüglich Mendrisio und Balerna. Man kam aber noch^cht zur Einhelligkeit, denn obschon die Mehrheit sich für die Zusage erklärte, wollten doch einige Orte nochzustimmen. Deßhalb hat man auf St. Jacobstag nächsthin (25. Juli) eine nochmalige Verhandlung nachUcern angesetzt. Inzwischen soll die Verabredung zu endlicher Entschließung an beidseitige Committenten^tgetheilt werden. Lucern, Uri und Unterwalden wollen in der Zwischenzeit, Sonntags über vierzehn Tage,)re Botschaften zu Schwpz haben, um selbes zu bitten, die geschehene Abmahnung zurückzuziehen und mit^ Mehrheit gemeinsame Sache zu macheu. Nidwaldeu, Zug, Glarus und andere Orte sollen sich der Bitteanschließen.
8T8.
Lucern. 462t), 29. Juni (off Fritag iMtw ck iMuii),
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, .7. 4l). Archiv Solothurn: Abschiebeband, X.
tt» Beschluß und Abredung des langwierigen Spans zwischen Herzog Ulrich von Württemberg undras Wilhelm von Fürstenberg, betreffend die beiden Herrschaften Blamont und Granges, von der Schuli-schen, Burgermeistern und Rüthen der drei Städte Lucern, Basel und Solothurn Boten „vff etlich artikel^ ein veranlaßt Recht abgeredet und wie hernach volgt beschlossen": 1. Nachdem Herzog Ulrich seineerechtigkeit und Ansprache an genannte zwei Herrschaften weitläufig dargelegt, sollen beide Theile die WahlZwischen folgenden Vorschlägen haben: 2. Die drei Städte sollen die genannten Herrschaften bis zu Austrag^ Handels vor dem Parlament von Dole mit den Ihrigen besetzen und innehaben, auch alle Nutzungen