October 1513.
737
diesen Tagen zu Ende, der Erneuerung seien nicht alle Orte beigetreten, die Nichtbeitretenden haben jedochzugesagt, nach Ablauf der ersten Vereinung gebührliche Antwort zu gebe». Mau möchte also diese OrteMn Beitritt vermögen, in Ansehung daß für keinen Theil eine Hülfsverpflichtung statuirt und daß dieVereinung bisher beiden Theileu wohl erschossen sei. Die Voten der Orte, die nicht in der erneuertenwttrttembergischen Vereinung begriffen sind, werden daher ersucht, bei ihren Herren dringend dahin zu wirken,daß sie derselben beitreten und sich darüber mit gewünschter Beförderung aussprechen, da „vnser Herr vonWürttemberg nit zu verachten sye." s». Da der König von Frankreich das Geld für den Bericht zu Dijonuoch nicht geschickt hat und allerlei Reden gehen, „nachdem dann die Franzosen geschwind lüt shent, das dieHerren, so zu Zürich in pfandwyß liggend, villicht sich abendern und hinweg thnn möchten", wird Zürichempfohlen, die fünf Herren aus Frankreich in ein Haus zusammen zu legen und sie auf ihre Kosten gehörigbewachen zu lassen, damit man sicher sei. «. Jeder Bote weiß, was über die Theilung des päpstlichenGeldes geredet ist. Da nicht die Rödel aller Hauptleute vorhanden gewesen, man auch nicht allseitig derTheilung wegen, „wie man die von der vßzognen vud fryen knecht wegen halten möge", Vollmacht hatteund sonst sich allerlei Anstände erhoben, hat man auf Sonntag vor Simonis und Jude einen andern Tagnach Zürich gesetzt, wo dann alle Boten mit Vollmacht erscheinen sollen. Jedes Ort soll inzwischen dieRödel seines Hauptmanns untersuchen, damit von Niemauden Betrug gebraucht werde. Die Orte, deren Vögteauch Hauptleute im Zug gewesen, sollen es denselben verkünden und deren Rödel auch prüfen. Wenn etwasfalsch erfunden würde, so soll man die Schuldigen strenge bestrafen. A«. Die Hauptleute von Wallis habenfür die Freundschaft gedankt, welche ihnen in den vergangenen Zügen erwiesen worden ist, nnd gebeten, manmöchte bei Vertheiluug des Geldes von Dijon sie auch gehörig bedenken. Was ihnen darauf geantwortetist, weiß jeder Bote. «ß. Ambrosius Eigen von St. Galleu hat den Altschultheiß Melaus Conrad vonSolothuru vor etlichen des Raths von St. Gallen der wieder ihn erhobenen Verdächtigung cntschlagen,womit wir zufrieden sind, den Conrad für einen Biedermann halten und leiden möchten, daß Ambrosius Eigenhärter, als es geschehen, bestraft worden wäre, da es nichts Geringes ist, wie er gethau, so viele ehrliche Leutezu vcrläumden und zu »erlügen. s°. Den drei Waldstätten soll man die drer Büchsen, welche ihnen derCardinal zu Pavia geschenkt hat, wieder zur Hand stellen. K. Die übrigen Artikel, welche der Vogt zuLauis, Caspar Göldli, angebracht hat, soll man auf spätem Tagen behandeln und inzwischen die lateinischenKundschaften verdeutschen lassen. 5. Der Beute wegen, die nach Nri und Freiburg gekommen sein soll, istabermals viel geredet worden; zuletzt wurde auf die von Freiburg gegebene Antwort beschlossen, daß man,wie schon früher erkannt, fleißig Aufsehen halten und Argwöhuigem, das zu Tage käme, nachfragen soll,damit nicht ein Theil seine Beute zeige und andere sie behalten. IL. „Wie man sich der Zugewandten halb,wie die zu tagen beschriben und gehalten werden söllen, weist jeder sine Herren vud Obern zu berichten, wasdarum der xij orten Meynung ist, vud söll man vff den nechsten tag darumb antwnrt geben."
Der Lucerner-, Schaffhauser- und Berncr Abschied datiren Zinstag St. Franciscitag, der Freiburger Ab-schied datirt Zinstags nachts Sant Francisci, der Solothurncr deutlich Zinstag nach Sant Franciscustag.
Zu Hiezu folgende Acten:
„Instruction unseres (Lucerns) Natzsründs Hansen Anderhalden vff den Npt gau Meyland vff Galli
Anno xiij."
„Als dann vnser gnedigstcr Herr Cardinal vnS Eydgnossen vff den tag Zürich geschribcn etlicher vnlrüwenvnd scltznen sorglichen Hendeln halb, so vor Ougen sind, söllen Jr mit sampt andern Eydgnosen hören vnd losen