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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1513.

letztern an ihren Briefen und Burgrechten unschädlich. K-. Der Span zwischen Uri und Schwyz wird bisnach Beendigung dieser Kriegsläufe angestellt,doch so ver, das jetlich ort vff dem nechsten tag viij Kronengeb, damit man der fach abkome." I». Auf diesem Tag haben die kaiserlichen Räthe eine lange Instructionabgelesen, die unter anderm die Meinung des Kaisers ausspricht, es sollte ein Zug nach Burgund oder indas Delfinat unternommen werden, wohin es uns am schicklichsten sei. Ferner der 10,000 Gulden wegen,die sie auf dem Tag zu Zürich zugesagt, hoffen sie, die Unfern im Feld haben selbe erhalten, sollte es nochnicht geschehen sein, so werden sie doch beförderlich bezahlt werden. Der 200 Gulden jährlicher Pensionwegen habe der Kaiser seiner Tochter Margaretha geschrieben, in Hoffnung, daß wir selbe auch in Kurzeinerhalten werden. Darauf wird den kaiserlichen Rüthen geantwortet: Da wir gegenwärtig mit großen Koste»in Italien zu Felde liegen, so sei uns zur Zeit nicht gelegen, noch einen andern Zug zu thun, wenn aberkaiserliche Majestät einen solchen Zug nach Burgund vornehme, so wollen wir auf sie ein getreues Auf-sehen halten. ». Doctor Storch hat auf diesen Tag geschrieben, es gehe über ihn das unwahre und ver-iäumderische Gerücht, als habe er etwas Geld vom König von Frankreich genommen. Ii.. Ueber die Frage,ob man den zu Zürich befindlichen Gesandten von Venedig länger im Lande dulden, oder ihn wegschickenwolle, soll auf dem nächsten Tag entschieden werden. I. Die von Lauis haben begehrt, man möchte fiedrei Jahre lang münzen lassen, und sich erboten, jährlich für den Schlagsatz 240 rheinische Gulden zu geben.Darüber will man auf dem nächsten Tage, wo man nicht mit Kriegssachen beschäftigt sein wird, Antwortgeben. Auf diesem Tag hat der Graf von Luggarus abermals den zu Baden ihm gegebenen Briefvorgelegt und gebeten, man möchte ihm Lnino und Travaglia lassen, dabei sich erboten, wenn er nicht schongenugsam dargethan habe, daß diese Orte uie zu Luggarus gehört haben, sondern eine besondere Herrschaftbilden, dieses noch weiter zu beweisen. Lucern, Uri, Zug, Nidmalden und Solothurn verbleiben aber a»fihrer srühern Erklärung und verweigern dem Grafen, darüber zu Recht zu stehen; ob mir übrige Orte siedeßhalb nach Inhalt der Bünde zu Recht fordern wollen sie erwarten; sie meinen auch, weil etliche Ortediese Dörfer von Händen gegeben, so sollen sie ihnen allein bleiben. Nachdem man diese Erklärung undauch die Meinung des Papstes und des Herzogs von Mailand angehört und bedacht hat, wie üble Nachredees den Eidgenossen bringen müßte, wenn sie ihre eigenen Briefe und Siegel nicht hielten, so hat ma»beschlossen, die Sache nochmals heimzubringen und auf nächstem Tag darüber Antwort zu geben, n. Ebensobetreffend die Klage des Anwalts des Herrn Hans Stephan Gut (Cotta) über Einnahme einer ihm gehörig^Herrschaft durch den Commissar von Lauis, worüber unsere Hauptleute und der Herzog von Mailand ebenfallsberichtet haben. «». Jeder Bote kennt den Anzug Berns desTschettelers" (ClMelards) wegen, z». Spruchin Sachen Hans Bernhards von Knöringen. Da derselbe und gegen ihn die Boten des Capitels von CoN-stanz abermals vor den Eidgenossen erschienen sind, so haben die mehrern Orte beschlossen, mit Lucer»der Sache wegen nicht zu rechten, daher soll Bernhard von Knöringen bei der von ihm zu Baden beschworneu Urfehde bleiben ohne alle Widerrede.

Der Freiburger Abschied datirt: Montag vor Petri und Pauli.

I», i» fehlen im Berner Exemplar.

Zu i». Urkunde äck. Baden, St. Peter und Pauls Abend 1513. Abschriftlich im Lucerner Allg. AbsähtL.2, 271.