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Juni t510.
gegeben, entnommen, daß ein Verkommniß zu Stande gekommen sei, wonach die genannten zwei Herrenund Andere geschworen haben, ihm seiner Klage und Forderung wegen genug zu thun und auch er gewisseVerpflichtungen eingeht. Hierauf haben die beiden Städte den de Furno an jene beiden Herren ver-wiesen und diesen geschrieben, von Morgen, Sonntag, über acht Tage zu Freiburg zu erscheinen, uwdem de Furno auf seine Klage Rede und Antwort zu geben. I». Das Begehren de Furnos, daß die beidenStädte ihm seine Güter abkaufen sollen, wird abgeschlagen, dagegen zugesagt, man werde ihm halten, wasman schriftlich angelobt habe. «. Bezüglich der „Passanrente", welche sowohl de Furno als sein Wider-theil zu Peterlingen gegen einander erlangt haben, wird abgeredet, daß beide „Passamente" hin und absein, der Handel aufs neue nach Peterlingen kommen und allda ausgemacht werden soll, welches von beide»Bestand haben solle. «I. Da auf diesem Tag im Namen des Herzogs von Savoyen nur der Zins vo»15,000 Gulden, die auf St. Johannes des Täufers Tag verfallen, und von 7000 Gulden, die im letzten J»^angestellt worden, bezahlt worden ist, den beiden Städten also 22,000 Gulden Hauptgut ausstehen, soman trachten, für diese verfallenen Summen zu mehrerer Sicherheit besondere Verschreibung zu erhalte»,ohne indeß Pfänder zu verlangen, da die Hauptschuldverschreibung genügsame Unterpfands innehat. «. ^St. Ulrichstag sollen beide Städte ihre Botschaften wegen Streitigkeiten zwischen denen von Murten »»bPfauen, eines Weidgangs wegen, an Ort und Stelle haben.
Ebenda 213. Nemoriu, rssponsisuis llnoglibus orMoribus per innKniövos äoilliuo» Vrbiurn Uöimsnsis eil'ridurgLn«!« supsr sornm Harrain st xropositg. ts-eto, cid. in vrbs Usrnonsi ponnltiinn llunü s,nno 161Ü.
SKS.
Gr äts ch i n s . 4 Z 4 0, 3 . Juli (vfs St. Ulrichs Abend).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 32. (Ebenda: Tschudische Sammlung, 1Ü8.
Verhandlung zwischen Friedrich, Freiherrn von Hewen, und seinen Steuerleuten in der Grafschaft Werde»'berg einerseits und den Boten der Eidgenossen der VII Orte, Rudolf Steinbrüche!, des Raths zu Züuw/Ludwig Tschudi, des Raths zu Glarus, gegenwärtig Landvogt im Argau, Hans Fleckli von Schwyz, L»»^vogt im Sarganserland, sammt den Steuerleuten des Kirchspiels Wartau andererseits, in Betreff der Theil»»^und des Spruchs, welcher durch Vogt Müller von Wartau und Ammann Thpg gegeben worden ist.Zustimmung beider Parteien wurden die genannten zwei Spruchmänner verhört, ob sie über den Spruch e»»^seien und wie sie denselben gemacht und verstanden hätten. Diese haben erklärt, sie haben den SP'»gegeben, wie er in einem Abschied, der vorlag, verschrieben sei und die Parteien haben denselben frei»» "angenommen. Herr Friedrich von Hewen und seine Steuerleute bestritten, daß sie ihre Vollmacht »»Zustimmung soweit gegeben hätten, und baten, man möchte sie um Ruhe und Friedens willeil beim »Herkommen lassen. Die Boten der Eidgenossen und ihre Steuerleute erklärten, sie haben keine anderemacht, als bei den: Spruch, wie er gegebeil sei, zu bleibeil und auf dessen Vollziehung zu dringen, sie w» ^aber das Gesuch der Gegenpartei an ihre Herreil und Obern bringen.