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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1500.

IS

Pfäfers. 4300, 4. Mai (»ff Sani Fluris tag).

Staatsarchiv Zürich: Abschledesammlung, VI. !I4l.

An diesem Tage haben der Eidgenossen Rathsboten „der Zit versampt zu Zürich", nämlich NiclausBluntschli, Zunftmeister daselbst, Fridolin Artzethauser, des Raths zu Glarus, Hans Merenberg von Zug,Vogt im Sarganser Land, auf Befehl ihrer Obern in Anwesenheit anderer Leute, die sie zugezogen, zuPfäfers im Kloster die Rechnungen abgenommen, erstens von Hans Müller, Ammann des Gotteshauses;dessen Einnahme von: Bad und Anderm auf den Tag der Rechnungsablage beträgt 1498 Gl. 10 ß.,seine Ausgabe 1514 Gl. 12 st. Des Gotteshauses jährliche Gülten an Käs, Schmalz , Korn, Waizen,Roggen, Zins und Zehnten, Tuch, Schafen, Pfeffer, Wachs, Schindlen, Hanf u. s. w. nach specificirtem Etatbetragen 1829 Gl. 4 st. Ferner wird vom Custer des Gotteshauses Rechnung abgenommeil und dasGotteshaus besichtigt, wo man alles in befriedigendem Zustand gefunden hat. (Folgt dann noch ein Ver-zeichniß des Silberzeugs, das Abt Melchior mit sich fortgenommeu, insoweit es aufgestellt werden konnte.)

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Zürich. 5. Mai (Zillstag nach Lrueis IiwsMiows).

Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, II. 33. Staatsarchiv Zürich: Tschudischc Sammlung. Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, II. 44. Archive Solothnrn, Freibnrg.

zs. Alls dem Tag der Jahresrechnung zu Baden soll man Antwort geben über das Begehreil desLandweibels im Sarganserland, dast man ihn für den, zwölf Gulden betragenden, Abgang der jährlichenSteuer gütlich bedenkeil wolle, k. Dem Landvogt von Sargans wird empfohlen, den Weidgang und dieAllmend auszugeheil und diejenigen, welche Einschläge gemacht oder überzäunt haben, so zu strafen, dast esdie Kosten austrage. «. An die Stelle des abgestorbeilen Landschreibers im Sarganserland ist Beat Schür,des Schultheißeil Schür Sohn gesetzt. «I. Aerni Moser von Lucern, Vogt Muheini von Uri und Oswaldvon Rotz von Unterwalden sollen dem Cunrad Mon ab dem Ortenberg unverzüglich die 50 Gl., die sie ihmabgenommen, ersetzeil; jedes der drei Orte soll den Seinen dazu weisen, damit es ohne fernere Mühe undKosteil geschehe. Wisseil dann die drei jemanden, der an jenen 50 Gl. sollst noch Theil hat, so bleibtihnen gegen selben das Recht vorbehalten.' «?. Denen von Appenzell ist, nachdem sümmtliche Boten dieInstructionen ihrer Herren eröffnet, auf ihr Begehreil des Rheiuthals wegen geantwortet „das man Inendas Nyntal nit ganz widerlassen, aber deil achtenden teil mit den siben orteil Jnzehaben vnd zubesetzen,wie ein ander ort, so es an st kome, welle man Inen verwilligen, in Hoffnung das sy des benügig sin sölleil."Derer von Glarus hat man sich bei diesem Beschlust gemüchtigt. Das wolleil die Boteil von Appenzellheimbringen und sich versehen „es werde zu gefalleil empfangen, t'. Da unsere Eidgenossen von Freiburg,ungeachtet der auf mehreren Tagen gefaßteil Beschlüsse lind der in unserm Namen durch Boteil von Bernund Solothnrn vor ihrem Rath gemachten Vorstellungen, sich mit Verletzung des eingegangenen Friedensund Berichts und mit Verachtung gemeiner Beschlüsse fortwährend sperren, dem Cunrad Meyer von Straß-