Bemerkungen.
1. Die Zahlen, wenn nichts Anderes bemerkt ist, beziehen sich auf die Tcxtseiten der Abschiede.
2. Wenn ein Gegenstand, Orts- oder Personenname auf derselben Seite in verschiedenen Artikeln erscheint, so wird dies
durch die hinter der betreffenden Seitenzahl in () beigefügte Ziffer angedeutet.
3. Bei Verweisungen bedeutet M.-R. Materienregister, O.-R. Ortsregister, P.-R. Personenregister. Wenn auf einen Artikel
im gleichen Register verwiesen werden muß, ist diese Abkürzung weggelassen,t. Bei Nachschlagungen im Ortsregister ist durchweg Anhang III zu vergleichen, da specielle Verweisungen hierauf das Orts-register nicht enthaltet. Zu empfehlen ist für diesen Fall ferner das M.-R. mit Bezug auf die Artikel: Freiheiten,Privilegien, Herrschaften gemeine, Gerichte hohe und niedere, Kirchliches, Märkte, Zehnten, Zölle.
8. In den Anhängen und Registern zeigt ü hinter einem Geschlechtsnamcn an, daß der Taufname der Redaction unbekanntgeblieben sei.
6. In den Registern vorkommende Fragezeichen bedeuten, daß die Identität eines citirten Gegenstandes, Ortes oder der
betreffenden Person mit dem unter frühern Citaten erscheinenden nicht vollständig ermittelt sei oder andere Unbe-stimmtheiten obwalten.
7. Im Personenregister konnten Heimat oder Wohnort nicht immer angezeigt werden; bei Einzelnen mußte der Name einer
Landschaft genügen; bei einigen Andern wurden zwei (succcsfive geltende) Aufenthaltsorte genannt. Bei den imAnhang II verzeichneten Personen sind nur die Angaben, die sich nicht auf deren Eigenschaft als Gesandte beziehen,in das Register aufgenommen.
8. Im M.-R. unter dem Artikel: Herrschaften gemeine, Landvögte im Allgemeinen und unbenannte folgt eine Zahl von
Citaten für „unbcnannte" Landvögte, deren Namen sich leicht und sicher, oft aus andern Stellen des gleichenAbschiedetextes ermitteln lassen. Wir beobachteten dennoch das angegebene System, der Consequenz wegen und damitman nicht Namen an Stellen suche, wo sie doch nicht zu finden sind.
S. Als Ergänzung zum Personenregister mag auch der Anhang I (Fürstentafel), und für die Abtheilungen: Maße und Münzenim Materienregister der Anhang VI (Rechnungen der Berner-Freiburger Vogteien) beigczogen werden.