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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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98K Juli 1548.

gerichteten Schreiben, das er dem König übersenden solle. Das habe er den Anwälten des Königs (Im.gemelten") angezeigt. Diese ließen der betreffenden Person sagen, sie hätten keine Vollmacht zu antworte»,sie wollen aber sofort den Herrn von Lavan, ihren Mitherrn „in Posten wys" zum König schicken, i» derHoffnung, unverzügliche Antwort zu erhalten. Das sei dann von den Anwälten wirklich angeordnet worden>Das letzte in dem Briefe enthaltene Begehre» wolle er genannten Herren zuschreiben, um Weisung zu erhalte»,in der Hoffnung, sie werden zu Baden wohl mit einigen Gesandten reden, zwar im Geheim, anders könne»sie sich vor Empfang des Bescheides des Königs nicht einlassen. Sobald dieser komme, werde er sichzu den genannten Herren verfügen und nach Möglichkeit in der Sache handeln. St. A. Zürich - s>. Frauim-h.

9) Das Berner Exemplar enthält die Verfügung: Die von Bern sollen die von Biel vermögen, u»Fähnlein auszunehmen und für allfällige Vorkommenheiten gerüstet zu sein.

44».

Wer». 1548, 30. Juli.

Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. 30V, S. 102.

Vor dem Nathe zu Bern erscheint I, eine Botschaft des Kaisers und der Herr von Tartre mit de»>Begehren, die von Bern wollen den Herrn von Nolle vermögen, daß der Gräsin von Varrax ihre Tocht^wieder zugestellt werde. Zu diesem Ende werden zwei bezugliche Missiven des Kaisers und eine Supplicatw"eingelegt. 2. Ein Gesandter des Königs von Frankreich legt ebenfalls eine Missive desselben nebst Jnstrm 'üMvor, des Inhalts, daß dem von Nolle nachgestellt und er nebst der Tochter den Verordneten des Kö>M^übergeben werde. Der Rath antwortet 1. der Botschaft des Kaisers, die Angelegenheit sei denen von B«"in Treuen leid, man habe bisher das Mögliche gethan, der von Nolle sei aber gelübdlos geworden, s^"Vermögen habe man ihm zu Händen seiner Gelten wieder zugestellt; man wolle gerne an den Grafen u»den von Nolle schreiben, könne aber keinen Zwang ausüben, weil Brief und Siegel (des Bnrgrechts mit de>»Grasen) gehalten werden müssen. 2. Im gleichen Sinne wird der Gräfin (von Varrax) geschrieben. 3. T»'Botschaft des Königs wird erwiedert, da der von Nolle sich eine Zeitlang im Gebiete des Königs befu»^'habe, so hätte man leiden mögen, wenn dieser ihn bestraft hätte; da dieses nicht geschehen sei, so erbiete M""sich wie gegenüber dem Kaiser.

Wir geben noch folgende Ergänzungen:

1) Schon am 13. April beantwortet der Rath zu Bern ein bezügliches (dermals) nicht vorsindlich^Schreiben des Kaisers mit Darlegung der in Sache bis zur Arrestlegung auf von Rolls Vermögen gell)»"

Schritte. St. A. Bern I Rathsbuch Nr. S04, S. ws: Deutsch Misswenbuch ii, S. SU'

2) 1548, 28. Juni. Heinrich II. an die Eidgenossen. Er sei berichtet, daß der Herr vonnachdem er die Entführung der Fräulein Maria de ln Pallu, Tochter (aisuoo) des verstorbenen Grase» "Varrax, zu Stande gebracht hatte, ans Frankreich entflohen sei und sich mit jener Dame nach Greperz

habe und weiters durch die Lande der Eidgenossen den Weg nehmen könnte. Der König verlange, daß u ^dieses Verbrechen Recht und Strafe ergehe, da dasselbe auf seinem Gebiet verübt worden sei, und »»g^seiner Schwere und seiner Folgen; deßwcgen bitte der König auf das dringendste, auf von Rolle,in die Lande der Eidgenossen komme, zu spähen und ihn nebst der Dame gefangen zu nehmen und denjc»»izu überliefern, die vom König diesfalls beauftragt seien, wie die Freundschaft und das Bündniß Zwn '