838
Juli 1547.
wobei Petrinus vermundet worden und in der Folge an seinen Wunden gestorben sei. Der Landvogt zu Lamshabe dann alle Genannten verrufen lassen und ihr Vermögen zu Händen der Kannner bezogen. Nachdem sie NU»bereits ein Jahr das Vaterland gemieden und vom Bruder des Petrinus (Kinder habe derselbe nicht hinterlasse»)Frieden erlangt haben, aber nicht vermögen, von Ort zu Ort zu gehen, so bitten sie, ihre Angelegenheit in de»Abschied zu nehmen. Nachdem der Landvogt über Alles berichtet und der Landschreiber bestätigt hat, wie derBruder des Getödtcten Allen verziehen habe, so will man dieses heimbringen und auf dem nächsten Tag zu Bade»Antwort geben, ob man sie liberiren wolle oder nicht. Ihr Urtheil geht dahin, die genannten Neun hätten de»Todtschlag im Complott und mit Vorbedacht begangen und „daruf bekennt worden um das Haupt". «I. Vor de»Boten beklagt sich Barthola von Mendris: als Wolf Hütschi von Basel Vogt zu Mendris gewesen sei, habe er ih!»(Barthola) ein uneheliches Kind verdungen, das er seither erzogen habe. Hiefür aber habe er keine Entschädig»»!!erhalten; da er ein armer Mann sei, so bitte er, ihm helfen zu wollen. Er sei früher auch erschienen und fl»seiner wegen dein Onofrius Holzach etwas aufgetragen worden, was aber ohne Erfolg gewesen sei. Da Bartholaein elender alter Mann ist und Wolf Hütschi zur Zeit ein Diener derer von Basel war und daher diese e>»Einsehen thun sollen, so soll der Bote von Basel die Angelegenheit an seine Obern bringen und dieselben "»Namen der übrigen Gesandten bitten, dem Barthola für die aufgelaufenen Kosten Geld zu schicken und dn„Tochter" zu vermählen, oder dieselbe zu „beschicken" und die Kosten gleichwohl abzutragen.
«I aus dem Basler Abschied.
Die Namen des Zürcher Gesandten ans dortigem Jnstrnctionsbuch 1544—54, 1. 126; derjenige d^Berner aus dortigem Rathsbuch Nr. 301, S. 20, vom 11. Juni; derjenige des Basler n tsrgo des Bas^Abschieds; derjenige des Frciburgcr n longo des Freibnrgcr Abschieds; derjenige des Solothurncr aus dortig^'Instruction, K. A. Solothurn: Abschiede Bd. 27.
Zu v. Die Stellung der Personennamen ist derart, das; die Unterscheidung zwischen den Vertreter»und Vertretenen und das richtige Zusammenfassen mehrerer Namen ans eine Person oder die Treu»»»^solcher auf mehrere sehr erschwert ist.
382.
Luggarus. 1547, 8. Juli. Jahrrechmmg.
Staatsarchiv Lnecr»: Lauts und Luggarus Abschiede. Staatsarchiv Zürich t Ennctbirgischc Abschiede UNS—I5«o, k. 144.
Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede NN, t'. 545. Landesarchiv Schwyz : Abschiede. KantonSarchiv GlarnS: Abschiede.
KantonSarchiv Basel: Abschieds 154,-48. KantonSarchiv Freibnrg: Abschiede Bd. 103.
!». Graf von Messercm (Masserano) läßt durch seinen Sohn vortrageil, er habe zuverlässige Kunde, dckKaiser sei bestrebt, Uneinigkeit in der Eidgenossenschaft zu pflanzen, um seilte Zwecke zu erreichen; die ^d-genossen sollen also nach altem Brauch zusammenhalten und seiner Warnung eingedenk sein, denn er ivü»!^nichts mehr, als der Eidgenossenschaft Nutzen und Wohlfahrt zu fördern; sollten die Eidgenossen in ei>»»Krieg verwickelt werden, so wolle er ihnen seineil Sohn mit 2000 Büchsenschützen zu Hülfe schicken. Sodl»wberichtet der Landvogt zu Luggarus, letzter Tage sei ein junger Mann aus seiner Vogtei ans Piemont »»sArona heimgekommen; der habe gemeldet, daß ein vornehmer Herr aus Piemont »ach Mailand gefahren!^und geäußert habe, es werde dieses Jahr mehr Krieg geben als seit langen Jahren, denn der Kaiser wozum Herzogthnm Mailand wieder erobern, was davon abgetrennt worden sei; der Zug werde den lattg^