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December 1546.
nie berichtigt worden; deßhalb sollen ihn die Boten bitten, sich mit den Ansprechen: gütlich abzufinden oderbeförderlichst Nichter und Zusätzer abzuordnen, damit die Sachen mit Recht abgethan (Znsatz von Lncern:„und sin Mt., ouch min Herren die Eidgnossen nit für und für also geunrüwiget") werden. 5. Es habendie Hauptleute und Knechte, die ihm zuletzt in der Picardie gedient, einen langen und beschwerlichen Heimweggehabt; er möge ihnen daher den Sold für die streitigen zehn Tage auch verabfolgen lassen. Der Bote vonBasel stimmt nicht zu dieser Botschaft. i>. Wegen dieser und allfällig weiter einfallender Geschäfte wird einTag nach Baden augesetzt auf Sonntag nach hl. Dreikönigen, d. i. den 9. Januar. «. Lucern und Zugbegehren abermals, daß man in Betreff der Kosten für Befahrung der Neuß bei der alten Uebung bleibe,weil sie nur auf Ansuchen der Schiffleute den Fluß befahren, oder daß man ihnen gestatte, die Fehlbarenvor ihre Obrigkeiten zu laden und dort zu bestrafen; würde ihnen keines von beiden bewilligt, so müßten siedas Recht anrufen. Die sechs Orte erwiedern, es gebühre ihnen nicht, ihre Unterthanen an andere Ortezu weisen, um sie da strafen zu lassen; sie können nur zugeben, daß die Strafen, die wegen Ueberfachcnsverfallen, durch die Landvögte, wie von Alters her eingezogen und den zwei Orten übergeben werden; Strafenfür andere Frevel auf der Neuß müssen sie den Obrigkeiten vorbehalten. Heimzubringen. K». Die Gesandtenvon Lucern verlesen die Abschrift eines Briefes betreffend das Geleit zu Mellingen und bemerken, daß sienoch andere Briefe bei Händen haben. Eine Copie wird jedem Boten zugestellt. «Z. Meister Thumysen vonZürich, als Vogt im Neuen Amt zieht an, daß der Landvogt zu Baden den Hans Ulrich Knecht selig „gfaalct"(von ihm den Fall bezogen), während der Fall von Amts wegen ihm gehört hätte, weil er (Knecht?) einRosencgger gewesen, was hinlänglich zu beweisen sei. Dagegen berichtet der Landvogt zu Baden, wie derBruder und der Sohn Hans Ulrichs zu ihm gekommen und des Falles halb mit ihm unterhandelt haben;der Verstorbene habe vor etwa fünf Jahren vor den Boten der VIII Orte offen bekannt, daß er, sein Bruderund ihre Kinder der VIII Orte Leibeigene seien, da sie keine andern Leibherrn wissen. Deßgleichen sageein Artikel im Urbar: Wer Jahr und Tag in der Herrschaft Baden „ohne nachgejagt" sitze, gehöre denVIII Orten; darum habe er den Fall bezogen. Heimzubringen, i . Der Landvogt zu Rheineck zeigt an,es habe Joachim Brander von Appenzell im letzten Herbst zu Nheineck Knechte aufwiegeln wollen und denLandschreiber, der ihm solches gewehrt, verwundet, seither mit dem Geschädigten sich abgefunden, aber nochnicht mit ihm, dem Landvogt, wegen des Frevels; er bitte um Rath. Heimzubringen. Es wird ange-zogen, daß man die Ungehorsamen in den gemeinen Vogteien, die wider alle Verbote weggelaufen, bestrafensollte, daß andere dadurch abgeschreckt würden. Weil aber die Boten von Zürich, Bern, Glarus und Appenzelldarüber nicht instruirt sind, so wird es in den Abschied genommen. 4. Die bei diesem Anlaß geäußerteMeinung, daß Bern, Freiburg und Solothurn an den Reisstrafen im Thurgau keinen Antheil haben sollten,ist heimzubringen, damit jedes Ort die alten Landvögte darüber befrage und die alten Abschiede zu Ratheziehe, ob „sy" Theil daran haben oder nicht, i». In Betreff der March zwischen Lucern und den FreienAemtern wird beschlossen, daß der jetzige Landvogt sammt Vogt Jmgrund und dein gegenwärtigen Landvogtund Landschreiber zu Baden im nächsten Frühling einen Tag bestimmen und Vollmacht haben sollen, dieMärchen zu setzen, v. Hans Irr, Diener der Hermarten von Augsburg, bittet, seinen Herren ein freiessicheres Geleit zu geben, um ihre Kaufmannsgüter in und durch die Eidgenossenschaft zu führen, in gleicherWeise, wie auf dem letzten Tag zu Baden dem Bartholomä Welser und seinen Genosseil ein solches gegebenmorden sei. Sie verlangen dasselbe nur zu dem Zwecke, um ihre Waaren, die sie von Lyon herausführen,in der Eidgenossenschaft liegen zu lassen bis der Krieg vollendet sei; sie dürfen zwar im Reiche frei und sicher