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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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688 September 1546.

sehe, daß er böse Hosen habe und keine Briefe darin sein können. Auf das seien ihm alte Briese weg-genommen worden, deren viele gewesen seien, einige an Ammann von Beroldingen von dessen Sohn, einigenie ihn, den Landvogt, und andere Leute in der Eidgenossenschaft. Darauf habe man dem Boten einen Eidabgenommen, sich bis auf weitern Bescheid nicht aus der Stadt zu entfernen. So sei er siebzehn Tage inMemmingen geblieben. Hierauf habe man ihm die abgemeldetendry" Briefe gegeben, die Zehrung bezahltund ihn ziehen lassen. Da nun die von Memmingen durch das Aufbrechenüwer" und anderer PersonenBriefe und Hinterhaltung der letztern sich in einer bisher nicht erhörten Weise benommen haben, so verlangeder Landvogt Weisung, wie er sich zu verhalten habe, damit die Sache gerügt und die hinterhaltencn Briefewieder erstattet werden. Das durch einen zweiten Läufer gesandte Schreiben sei nicht abgegeben worden.Nachdem derselbe herwärts Memmingen dem Schweri begegnet sei, sei er mit ihm wieder zurückgekehrt. Ingleicher Weise habe der Landvogt den übrigen Orten geschrieben. St. A. Ziinch: A. Kager.

Der Brief des Kurfürsten und Landgrafen, gegeben im Feldlager zu Donauwörth (Thonawerda")den 18. September 1546, andie 13 und fünf ort in Schwyz" geht dahin: Die von Memmingen, Ver-bündete des Kurfürsten und Landgrafen, haben neulich einen Boten aufgefangen, der ans einem Nebenwegan einem ungewöhnlichen Orte betroffen worden sei. Sie haben der gefährlichen Umstände wegen ihn an-gehalten und verhört, und da derselbe Briefe ans des Kaisers, ihres offenen Feindes, Lager bei sich getragen,die Briefe ihnen (uns") übersandt und de» Boten unterdessen im Gefängniß behalten. Bei Eröffnung derBriefe haben sie gefunden, daß dieselben, wie der Bote, den Eidgenossen gehören und deßhalb den Botensogleich zu entlassen befohlen. Sie senden nun die betreffenden Briefe zurück undgesinncn" an die Eidgenosse»ganz gnädiglich und gütlich", sie werden solches nicht übel aufnehmen, indem sie wegen der Kriegsgefahr,in welcher sie allein um des heiligen, seligmachcnden Wortes Gottes stehen, zu besonderer Aufmerksamkeitgenöthigt seien. Da der Kaiser in dein (sinem") berührten Schreiben vorgebe, dieser Krieg sei nicht derReligion wegen, sondern um einige Ungehorsame des Reichs zu bestrafen begonnen worden, so müssen siedas als lautere Vermäntelung seines bösen, arglistigen und unbefugten Unternehmens erklären: denn siewissen sich, Gott Lob, keines Ungehorsams zu erinnern, seien dessen nie beschuldigt und noch viel wenigerüberwiesen worden; denn der Kaiser wäre gemäß der Neichsordnung verpflichtet gewesen, die vermeinteDeclaration mit gebührlichem Proccß und nicht so heimlich und unversehens, ohne alle rechtliche Erkanntnißzu erlassen. Daß dieser Krieg in keiner andern Absicht begonnen worden sei, als die helle wahre christlicheReligion auszurotten und deren Bekenner zu vergewaltigen, haben sie bereits in ihrem offenen im Druckeausgegangenen Schreiben hinlänglich dnrgethan, und ergebe sich aus dem Vündniß zwischen dem Papst unddem Kaiser und der Werbung, welche der Antichrist, der Papst, an die Eidgenossen gcthan habe. Sie mögendaher des Kaisers geschmückten Vorgaben keinen Glauben schenken, sich in keiner Weise gegen die Einungs-verwandten reizen lassen, um ihre Knechte zu bestrafen oder heimzurnfen, sondern gegen sie und ihre Wit-verwandten sich nachbarlich und friedlich erweisen.

St. A. Lucern: Allgem. Abschiede öl i, t. 148. L. A. Obwalden: Abschiede. K. A. Frciburg: Bndische Abschiede Bd. 14,nach den Abschieden von 154«. K. A. Schnsfhnusen: Covrespondenzen.

Zu r>. Eine Missive von Zürich an die übrigen evangelischen Städte vom 30. September nennt diesenAbschied'By-Abscheid". St.A.Mmch: Misswcnbuch 1545-47, r. °o.

Der Abschied selbst datirt vom 24. September. Der Ort der Verhandlung ist zwar nicht genannt, aberabgesehen von andern Umständen folgt Baden namentlich klar aus der Instruction von Bern an die Gesandtenfür den Tag vom 2(1. September zu Baden überhaupt, St. A. Bern: Jnstructionsbnch I), 1. 298, und ausdem Schreiben Berns an die drei Städte vom 1. October, St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch A, S. 281.

Der von Zürich ausgearbeitete und den drei übrigen Städten übersandte Entwurf einer Antwort andie Schmalkalder wurde von keiner Seite gebilligt, zwar aus sehr verschiedenen Motiven; man sehe imSt. A. Zürich: A. Reich, die Antworten von Schaffhansen vom 27. September, von Basel vom 3(1. September,und von Bern vom 1. October.