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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1543.

14«.

Lucern. 1543, 20. August (Moutag vor Bartholomäi).

Staatsarchiv Luccrn: Allg, eidg. Absch. Sl. 1, k. IS?.

Tag der V Orte.

tt Panuermeister Wirz von Obwalden eröffnet, feine Obrigkeit habe diesen Tag angesetzt, weil sie ausdem letzten Abschied zu Baden ersehen, daß dem König von Frankreich drei wichtige Artikel nachgelassen worden,ungeachtet der früher gefaßten Beschlüsse, die Knechte nur gemäß der Vereinung zu erlauben; daß er nämlichdie Hauptleute nur aus den Orten und nicht von den Zugewandten nehme, auch kein wälscher HauptmannEidgenossen führen dürfe, die Knechte in der Eidgenossenschaft gemustert und monatlich mit -0/2 Gulden rheinisch,nicht bloß mit 3 Kronen, bezahlt werden. Für diesmal lasse sich die Sache nicht ändern; aber für die demGerücht nach weiter bevorstehenden Aufbrüche sollte mau sich den armen gemeinen Knechten zu gut strenge andie Vereinung halten, die verschriebene Pflicht erfüllen, dagegen dem König nichts erlassen, was er schuldigsei; das sollte ihm bei Zeiten angezeigt werden, damit man sich nicht wieder entschuldigen könne, die Knechteseien schon fort, es sei zu spät, ihnen nachzuschreiben w. Obwalden habe erwartet, daß die Sache den andernOrten so weit zu Herzen ginge, daß eines den Tag ausschriebe; bisher sei es der Eidgenossenschaft immervon Vortheil gewesen, bei der Vereinung zu bleiben; wo man sich aber bisweilen „darüber verschossen", Hab?man es entgelten müssen. Es bitte daher, seinen Schritt in Gutem aufzunehmen. Uri hat keinen Botengeschickt, sondern zeigt durch eine Missive an, daß auf das Schreiben von Unterwalden ein gesessener Ratham Sonntag vor Bartholomäi den Abschied gänzlich bestätigt habe, weil doch darin gesagt sei, daß solchesnicht mehr geschehen soll. Da der König den Anfang gemacht habe, so finde der Rath nicht gut, ihn nach'träglich zu hindern; „dann st) der Handel glych anschmöcke, des küngs fach unser sach sin." Auch Schwyihat keinen Boten hier und meldet nur schriftlich (an Lucern), es habe wohl von Unterwalden die Anzeigeempfangen, daß es einen Tag ausgeschrieben, aber nicht wohin; darum wisse es keinen Boten zu senden;es erachte übrigens nicht für nöthig, nach dem Abschied von Baden über die Sache weiter einzutreten; wennsich aber etwas zutragen sollte, was für die ganze Eidgenossenschaft wichtig wäre, so wolle Schwyz es keines-megs hindern, sondern Alles erstatten, was frommen Eidgenossen gezieme. Ammann Lussi von NidwaldeNeröffnet seine Instruction: Da man nicht wisse, was Obwalden vorbringen werde, so habe er Auftrag, das-selbe in den Abschied zu nehmen. Der Statthalter von Zug hat denselben Befehl. Luceru erklärt durchSchultheiß von Wyl und die ihm Zuverordneten: es bleibe bei dem Abschied von Baden, da derselbe vor-sehe, daß in den drei Artikeln nichts vergeben sei; es habe seinen Hauptleuten die ernstlichste Weisungertheilt, nicht weiter als gemäß der Vereinung zu ziehen, und nehme au, die andern Orte werden das auchgethan haben. Panuermeister Wirz erwiedert in langer Rede, er wünsche diese mündlichen und schriftlicheAntworten in den Abschied zu erhalten; Obwalden habe in treuer Absicht gehandelt und hoffe, daß wanseiner Warnung in Zukunft eingedenk sei. 1». Der Bote von Lucern bringt vor, es seien bei dem letzte»Auszug nach Frankreich viele Knechte ohne Urlaub und Pässe heimgelaufen; darum beantrage er, von jeöe>"Ort besonders oder gemeinsam zu schreiben und den Knechten solches vorlesen zu lassen, daß bei schwer'Strafe keiner sich unterstehe, ohne Urlaub und Paß von seinem Hauptmann heimzukommen, v. Statthalt^Burrach von Unterwalden zieht an, wie die Boten auf der letzten Jahrrechnung zu Luggarus, zuwid^n