October 1541.
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Wir müssen uns auf die Vorlage folgender Acten beschränken:
1) Für die genannten Parteianwälte von Bern liegt folgende Instruction vor, d. d. 6. September,„gcvertiget vor m. g. h. 22. Octobcr 1541": Der Commissar zu Pctcrlingen hat gegen Martin Sesingcrwegen des Waldes Cigogne vor dem ordentlichen Lehenrichter zu Pctcrlingen ein Urtheil erhalten. Unzufriedendamit hat Scsinger diesfalls einen Rechtstag an die Sense bestimmen lassen. Entweder bezweckt er hiemit,daß ihm ein unconditionirtes neues Recht eröffnet werde. In diesem Fall sollen die Abgeordneten eröffnen,daß man ihm neues Recht vor dem frühern ordentlichen Richter gestatte, wenn solches auch dem LudwigAmmann, der wegen „Herren not" gehindert war, eröffnet werde, und unvorgreiflich für andere Fälle, daman sonst Ursache genug hätte, den Sesingcr abzuweisen. Oder aber es will Sesinger überhaupt den Handelvon dem ordentlichen Richter hinweg und an die March ziehen. Dann sollen die Gesandten im Sinne deran Freibnrg erlassenen Missive vom 25. Juni antworten, nämlich daß man sich auf eine solche Neuerungnicht einlasse; diese Würde auch denen von Freiburg an ihren Gerichten, Lehen und Twingen und allenordentlichen Gerichten und Rechten den unleidlichsten Abbruch zufügen und Verwirrung verursache».
St. A. Bern: JnstructionSbuch 0, k. -tgl.
2) 1541, 25. October. Vor dem Rathe zu Frciburg eröffnet ausführlich Hans Haab, des Raths zuZürich, was gestern an der Sense in Betreff des Rechtsstreites von Martin Sesinger vorgegangen sei. Umzu einem Vergleich zu gelangen, bittet er, man wolle dem Ludwig Ammann von Bern gegen Ulmann Techter-mann neues Recht gewähren und das , erlangte Passament aufheben, in welchem Falle er die von Bernvermögen wolle, dem Martin Sesingcr ebenfalls das Recht zu öffnen. Um dasselbe bittet Ludwig Ammannauch selbst und zeigt, daß er seiner Zeit in Geschäften „siner Herren nöten halb" gegen Techtermann verkürztworden sei. K. A. Frciburg: Rathsbuch Nr. SS.
3) 1541, 28. Octobcr. Vor dem Rath zu Bern. „Oratio Halltzrli von Sesingers wegen." LudwigAmmann habe um neues Recht geworben, weil er verkürzt worden sei. Das habe Sesingcr veranlaßt, auchneues Recht zu verlangen. Auf dieses hätten die von Frciburg an Techtermann geschickt, um eine Thädigungzu erwirken und es sei diesfalls ein Tag angesetzt worden, den Ammann besuchen solle; es sei zu hoffen,daß die Sache beigelegt werde, wenn nicht, so sei auf den 4. Decembcr zwischen Bern und Scsinger Tagan die Sense bestimmt. Der Rath beschließt, wenn diejenigen, welche an der Sense gewesen find, heimkommen,werde man sich berathen und den Obmann berichten. St. A. Bcm - Mthsbuch Nr. sm, s. w.
Das Rathsbuch von Bern Nr. 278, S. 57 vom 21. October bezeichnet als Parteianwalt von Bernnebst den angegebenen auch (Johann) Lando.
Unterm 1(1. September 1539 hatte eine Gesandtschaft von Freiburg dem Rathe zu Bern eröffnet, Techter-mann wolle zufolge dem Gesuch beider Städte an Ammann gütlich das zugebrachte Gut seiner Schwesterund die Kleinode verabfolgen lassen. Der Rath verwies die Sache auf Ammann und bemerkte, es könnewegen Sesinger nichts gethan werden, weil Ammann nicht zum Recht gelange. (Die Sache scheint unausgetragenhängen geblieben zu sein). St. sr. B-rn- RathsbuH Nr. s°s, s. sos.
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Weitenöurg. 1541, 30. October.
Vereinigung zwischen den Evangelischen von Cressier und denen von Landeron nnter wahrscheinlicherMitwirkung eines Gesandten von Solothurn.
Es stehen uns folgende Acten zu Gebot:
1) 1541, 30. (pkuuliissiniz) October. Georg von Riva, Herr von Prangin, Grandcour und Ge-noillier, Statthalter der Gräfin von Neuenburg, urkuudet, daß einige Einwohner von Cressier sich bewogen