October 1551,
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(„Cheres") anzuhalten, ihn. den Zins, den sie der Kirche Yvonand schulden, „und uf sins con.n.issarisauvordrung ze erkennen" Die Instruction der Boten von Bern gehl dahin, die von Frerburg freundlich zubitten, den. Prädicanten neues Recht zu bewilligen, weil ein früher nicht im Recht gelegener Brief erstseither gefunden worden sei; auch die von Cheires zur Erkennung der betreffenden Z.nsen gemä en. zwischenbeiden Städten wegen der Kirchengüter errichteten Vertrag zu vermögen. Nw.nung .... Entschluß derer vonFreiburg geht dagegeu dahin: Die von Yvonand, welche in den. berührten Nechtshandel gestanden sind, sollen".it ihren Urkunden vorbemfen, und dann soll untersucht werden, ob der erwähnte Br.ef ...cht unter fenenbegriffen sei und hiernach ein Einsehen gethan werden. Ebenso wollen die von Freiburg s.ch be. denen vonCheires erkundigen, warum sie die Erkennung der fraglichen Zinse verweigen., und dann denen von Bernmit Antwort begegne... Das hat man den Boten von Bern in den Absch.ed gegeben. D.e Boten
von Bern eröffnen- 1 Ihre Herren werden berichtet, wie die von Stäsf.s den Angehörigen von Bern einenneuen Zoll abfordern den ...an zu den Zeiten des Herzogs nicht zu geben gewohnt war; sie bitten, diesenabzustellen und bei den. alten Gebrauche zu bleiben. 2. Den Gewahrsa.nen des Pnorats von Grandson,die hinter den. alten Prior sel.g gelegen sind, haben die von Bern v.e fach nachgefragt und auf Anze.genhin sich im Namen beider Städte an das Parlament von Besang, und an e.nen gew.ssen Nocho, der ...der Sache gute Anleitung geben dürfte, gewendet, in der Hoffnung, günstige Antwort und die Briefe selbstzu erhalten Das haben sie zur Erinnerung an die Sache berichten wollen. 3. Die von Bern habenwiederholt denen von Freiburg in Betreff eines Lobbriefes anbelangend das Haus Hautcrest („Aulcrest"),der in der Kanzlei derer von Freiburg verlegt worden sei, geschrieben, aber keine endschaftliche Antworterhalten, weßhalb sie nochmals eine solche verlangen. 4. Da die von Bern denen von Freiburg bewilligt habe.,,die "andweri" der Brücke zu Don.didier auf ihren. Geb.ete aufzuführen, doch unbeschadet der Herrl.chke.tdcrer"von Bern so bitten sie freundlich, ihnen diesfalls Brief und Siegel zu crtheilen, dan.it künftig diesfallskein Frrthum entstehe Es wird ihnen geantwortet: 1. In Betreff des Zolls, den die von Stäfsis für dasSalz fordern sollen sei man unkundig, wolle Bericht einziehen und gebührlich antworten. 2. Für die wegendes Priorats von Grandson gethanen Schreiben sage ...an denen von Bern groben Dank und wolle dieAntwort gewärtigen 3. Betreffend das Lob habe man früher „die Ursachen desselbigen briefs" und wie erungefähr verlegt worden sein möchte, berichtet; wie derselbe weder von denen von Freiburg, noch ihremDiener in der Kanzlei absichtlich verschlagen worden sei. Wenn er gesunden werde, wollen sie ihn mit andern,die „och vorhanden seien, übergeben. Wenn sie erfahren, wer diesen Brief empfangen habe, wollen sie ihnin ihren Kosten aufrichten lassen, da er denen von Freiburg keinen Nutzen bringe. Dach mögen die vonBern l sv") den Johann Allan.an, der jetzt ihr Hintersäß zu Morges se., berufen, und .hn d.essalls befragen,»und so er denselben brief us den registern widerum ..Heben, .Völlen in darum n.ine Herren ankert habenund zefriden stellen" 4 Wegen der Brücke zu Domdidier wolle man denen von Bern einen Brief nachaller Gebühr '..stellen 2-. Da der von beiden Städten angesetzte Tag, wegen allerlei Verhandlungen aufdie gemeinen Voqteien zu reiten, denen von Bern ungelegen ist, so wollen die von Freiburg ihnen überlassen,einen andern zu' bestimmen und denselben nach Freiburg zu berichte... »»». Rechnung von Ulrich Koch,Landvogt zu Orbach. Rechnung von Bernhard von Erlach, Schultheiß zu Murten. - Den Abschied
unterschreibt der Stadtschreiber zu Freiburg.
Ni. Nn».,.. der Berner Gesandten aus dortigem Rathsbnch No. 318. S. 75 vom 23. October und.« «°»> » S. Z. B.N. Just.«»,«buch