254 März 1550.
werden. Als letztes Jnhr der Kanzler des Ordens, Doctor Johann Bernhard Kümnielin, Geschäfte Wege»in die genannte Herrschaft geritten und der Verkauf bekannt geworden sei, habe ihn einer der Unterthane»bedroht, vom Pferde herunter zu schlagen; was würde erst erfolgen, wenn jene ihre Sache so weit erreichte»,daß der Kauf aufgegeben würde. Zwischen Zürich und Schwyz und Glarus werde der Kauf, wie w»»gründlich hoffe, keine Uneinigkeit erzeuge», sondern beide Theile bei ihrem Bündniß und hergebrachter Liebeverbleiben, wozu, wie man dringend bitte, auch die sechs Orte sie weisen werden. Zwischen den Eidgenosse"und dem Orden könne der Kauf auch keine Unfreundschaft herbeiführen, da der Orden der Eidgenossensch»!jeder Zeit zu Nutzen, Wohlfahrt und freundlichem Dienst geneigt gewesen sei und bleiben wolle. Daß ^Orte Lucern, Uri, Unterwalden und Zug sich in dieser Angelegenheit auch dem Orden und Zä»' ientgegensetzen werden, und warum dieses geschehen sollte, könne man nicht begreifen, da die benannten L»lesich diesfalls gegen den Orden nie verlauten ließen. Da es nun höchst beschwerlich wäre, wenn jemandVerkauf seines Eigenthnms gehindert werden sollte, und Verträge, die unter zwei Parteien geschlossen wort»»sind, wie solches von denen von Schwyz und Glarus angeführt werde, eine dritte Partei, die hiebei »ichmitgewirkt hat, nicht binden können, so bitte man die sechs Orte und die Eidgenossen überhaupt, es »j»izu verargen, wenn der Orden ihrem Ansinnen nicht stattthun könne, sondern sie angehe, solche freundlichMittel zu ergreifen, daß die Orte Schwyz und Glarus und ihre Anhänger von ihrem Vorhaben absteht"und unter allen Theilen gute Einigkeit erhalten werde. Die Eidgenossen werden hiezu um so geneigter sein, »der Ritterorden nicht mit andern geistlichen Orden zn vergleichen sei. Er bemühe sich unablässig, ^Christenheit gegen den Feind ihres Namens und Blutes nützlich zu sein, zu welchem Zwecke er, ohne Zuth»"Anderer, auf seine Kosten schwere Armaden unterhalte, wofür jeder fast den dritten Theil seines Einkonunc»»darbringen müsse. Diese Aufwände werden noch gesteigert werden, da der türkische Mecrräubcr dieTripolis in Barbarin gelegene Insel Gerfis, die der Orden nebst Malta als ein Port des Meeres bcw» lhatte, eingenommen und vor Kurzen: auch die afrikanischen Städte Manestery und Susa erobert, sich verstauund unweit von des Ordens Schloß und Stadt Tripolis eingenistet habe. Der Großmeister und Orden Z"Malta sei dadurch verursacht worden, eine größere Besatzung mit vierzig Ritterbrüdcrn nebst andern Perso»t"und Munition dahin zu schicken. Das sollten alle christlichen Häupter zu Gunsten des Ordens beherzig"und ihn nicht hemmen, das Seinige zum besten an Nutzen zu bringen. Man getröstc sich dessen auchEidgenossenschaft.
Diese Antwort wird von Bern mit Begleitschreiben vom 5. Mai den Orten mitgethcilt. St. A.A. Wädenswyl: K. A. Basel: Abschiede Band 23: K. A. Solothurn: Abschiede Band 29:Schaffhausc»: Corrcspondenzen. Als Aufschrift figurirt hier, wie bei Schillings Briefen überhaupt, sein A»""und Titel: als Unterschrift steht: Gemeiner Pfleger Sanct Johanns-Ordens, jetzt im Capitel zuversammelt.
Zu p. Anstatt dieses Artikels hat der Zürcher und Glarncr Abschied folgenden: Da beschlossenist, Lucern solle den für den Untergang der Märchen in den Freien Aemtern zu bestimmenden Tag anund dieses denselben den andern der sechs Orte mittheilen, so wird abgeredet, Zürich und Unterwalden st ^die beiden Zugesetzten, Uri den Redner, Schwyz, Zug und Glarus die Rathgeber verordnen.
Zu 1. Die Lueerner Sammlung enthält ans k. 267 einen schriftlichen Vortrag Rosins mit es»^Briefe des im Text genannten Bischofs von Verulan an die XIII Orte vom 15. März, der wahrschc»'^.hieher gehören wird. Wir fassen das fünf cnggeschriebene Folioseiten haltende Schriftstück inzusammen. Vorab wird der benannte Brief erwähnt und sein Inhalt wörtlich eingefügt. Derselbesich in Anerkennung und Verdankung des schriftlich erzeigten Beileides über den Tod seines Oheims,Cardinals von Verulan, und hebt hervor, wie derselbe ein wahrer Vater und Beschirmer der Eidge«"^gewesen sei. Er verdankt die Briefe der Eidgenossen, „ist da zu verstau ab dem vcrdrigen tag onleisten zu Baden an in usgangcn", in welchen Gunst und Hülfe ihn: und seinem Geschlecht erboten wc