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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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September 1549.

an denen der Ritt sei, wie von Altem her die Rechnungen aufnehmen, an welchem kein Ort in Abwesenheitder andern etwas ändern soll. Es übermitteln nun diesfalls die drei Städte ihre Beschwerde an Zürich ^Händen der VII Orte und verlangen, bei dem genannten Abschied zu verbleiben. Sie melden dabei,daß die von Bern ihre Botschaft für Abnahme der Klosterrcchnungen auf Martini abfertigen und solchesdenen von Schwyz, an denen für dieses Jahr der Ritt ebenfalls sei, zuschreiben werden, damit diese ingleicher Weise ihre Botschaft bereit halten. Die von Bern berichten denn auch sofort die Beschwerde derdrei Städte denen von Schwyz, mit der Meldung, ihre Botschaft auf den 9. November (Samstag vor Martini)Nachts zu Zürich an der Herberge zu haben, um mit der Botschaft von Bern in Sachen der Jahrrechnnngim Thurgau vorgehen zu können.

Der Name des Freiburger Gesandten aus dortigem Rathsbuch No. 67 vom 24. September, enthaltendseine Wahl.

Die betreffenden Missiven der drei Städte an Zürich und von Bern an Schwyz, beide vom Tage desAbschieds, enthalten nur das im Abschiedtext selbst Angeführte.

St. A. Zürich: A. Thurgau (die Originalmissivc an Zürich). St. «.Bern: Deutsch Missivenbuch X X, S.S40 und 24Z.

Unterm 30. September antwortet Schwyz an Bern, gemäß dem Beschluß der VII Orte werde es keine»Boten an die Klosterrechnungen senden. In Folge dieses Schreibens und einer bezüglichen Mssive »o»Zürich berichtet Bern unterm 24. October an Freiburg, es wolle seinen Gesandten ebenfalls zurückbehalte»mit dem Vorbehalt, künftig weitere Verhandlungen anzustreben. n. ». Fr-wurg: Geistlich- Sachen N°.

Das Solothurner Exemplar citirt irrig einen Abschied von Dienstag vor Katharina 1542 anstatt «o»1547 (siehe den Abschied vom 22. November 1547, k).

74.

Wern und Areiknrg. 1549, 28. bis 30. September und 1. October.

I. (28. September). Vor dem Rath zu Bern begehrt der Graf von Greyerz mit laugen Wortes1. Weitere Nachlassung in Betreff des Lob von la Bastie. 2. Die von Bern seien mit ihm unzusrieö^'gewesen, daß er ohne Wissen des Amtmanns Posseß genominen habe; er sei aber schon vorher mit gu^Zufriedenheit derer von Bern hier (?) gewesenund noch kein amtman gsetzt". 3. Er verantwortet sichBetreff desinzugs" und daß er bewaffnet (über das Gebiet von Bern) geritten sei, und danktdie Warnung,nit mer dan ein mal", mit dem Erbieten, denen von Bern zu dienen; sie mögen ilsi^Argwohn fallen lassen. 4. Er bitte, ihm für ein Jahr oder länger 4000 Kronen zu leihen; er wolle hi^alle seine Güter einsetzen. Der Rath erkennt: I. In Betreff des Lob ihm die Wahl zu lassen,noch ei»'»ze besichtigen (?) oder 1000 krönen ze Wienachten". 2.Mollons bürgschaft zugsagt." 3. Er soll befördertdie Fidelität thun; sobald Steiger und Lando anwesend sind, soll man ihn berufeil. 4. Alis dein Gel'^derer von Bern soll er nicht bewaffnet reiten. 5. Anbetreffend das Geld wird ihm vorgeschlagen,Loinb»)'geld, so mine Herren verzinsen, wo er mit im machen kann". II. (29. September). Vor dem RathBern erklärt der Graf von Greyerz, man möge ihm die 9000 Pfund (?)Lambachs geld", welchegestern angeboten worden seien, geben, auf drei Monate, dainit er die Schulden zu Freiburg bezahlen»^'