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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1549.

also schnell Hand noch hätten mögen zuschriben, gwalts angenommen und geornet, daß unfern boten, so ufnechstkünftigen tag, so zu Baden im Ergouw am dritten September angesechen, gwalt geben ward, darin ufobgemelten tag ze handlen." Man bitte die von Freiburg, des Landvogts Vorhalt und Artikel, die erihnen schriftlich zuschicke, zu verhören, und ihren Boten auf benannten Tag zu beauftragen, mit denen derV Orte zu handeln. Es siegelt Nidwalden. K- A. Fieiburg: Missiven über cidgeuöss. Angelegenheiten.

2. Die im Briefe an Freiburg unklar gehaltene Stelle bringt das Schreiben an Solothurn besser so:Nachdem die Boten denFürhalt" der Länge nach und ebenso einige, ihnen in Schrift vorgelegte Artikelangehört haben, so haben sie sich im Namen derer von Solothurn (und Freiburg)GewaltS angenommen"!der Tag sei nämlich so schnell berufen worden, daß er denen von Solothurn (und Freiburg) nicht habeangezeigt werden können. Solcher Art habe man nun im Namen der VII Orte ab diesem Tag dem Rathund der ganzen Communität Luggarus zugeschrieben, sie sollen dein Vogt gemäß ihrer Eidespflicht gehorsamsein,was under uns das mer gäbp, als ier dann wol bricht werden, wie sp im glauben widerspennig"-Die von Solothurn (und Freiburg) mögen sich in ihrer Antwort von den V Orten (uns") nicht sondern,und nicht zürnen, daß man auch in ihrem Namen hingeschrieben habe, es sei das in treuer eidgenössischerMeinung geschehen. Mau sende ihnen des Landvogts Vortrag; sie mögen ihren Gesandten für den nächste»Tag zu Baden diesfalls mit Vollmacht abfertigen und ihm auftragen, sich von den V Orten nicht zu sonder»!es sei nämlich beschlossen worden, daß die Boten derselben auf dem nächsten Tag in dieser Sache Jnstructio»und Vollmacht haben sollen. Es siegelt Nidwalden auf 20. August (Dienstag vor Bartholomä).

K. A. Solothurn: Lucerner Schreiben, Band L, 15301560.

Die Unterschrift lautet zwar auf die zu Staus versammelten Rathsboten der V Orte, aber bei Benennungder letztern fehlt Zug.

Zu »1. Im K. A. Solothurn: Abschiede Band 28, liegen nicht weniger als fünf Vorträge oder En»gaben über diesen Gegenstand; eine Empfehlung für Wirz von Landammann und Rath von Ob- und Nidwalde»vom 10. August, eine Verwendung im gleichen Sinne vom Potestat, gemeinen Consuln und Anwälten »»»Gambarogno vom 7. August, eine Vertheidigung von Wirz selbst vom 20. August; alle diese laut dem Ti^an die XII Orte gerichtet; eine Eingabe von Konrad Gerig, Landschreiber zu Uri, für Bartholomä Demißpell»'gerichtet an die einzelnen Orte zur Vorbereitung für den nächsten Tag zu Baden, vom 24. August, ^Vortrag von demselben,Fürsprech in diser Sach", für den Gleiche», um von Ort zu Ort zu gebrauche»'Für uns geht diese Angelegenheit aus Abschied und Tractanden verloren.

(»4.

Sotolhurn. 1549, 21. und 22. August (Mittwoch und Donstag vor Bartholomä).

KailtoiiSarcdiu Solothnr» ! Rathsbuch No. «7, S. «üb.

I. (21. August). Vor dem Nathe zu Solothurn verrichten die französischen Gesandten, von MesnlN^und von Liancourt: 1. den Dank für allen geneigten Willen; sie werden hievon dem König mündlichschriftlich Anzeige machen und seien zu Lieb und Dienst bereit. 2. Sie verlangen, man solle den Vernum»/brief nach Freiburg senden, und auf den letzten Tag dieses Monats sollen dort Baten erscheinen, um /folgenden Tage nach Frankreich zu verreisen. 3. Sie berichten, wie der König von England den KönigFrankreich in dessen Landen feindlich überzogen habe; obwohl der letztere eine Bolschaft zu den England^geschickt habe, habe er doch so schlechten Bescheid erhalten, daß er nicht umhin könne, sich in Kriegsstand ^versetzen; er verlange daher 12,000 Knechte oder weniger, doch nicht minder als 6000 gemäß der Verein»»^