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Juli 1549.
Am 31. Juli erscheinen abermals vor dem Rathe zu Bern Abgeordnete von Saanen und Ösch underöffnen, nach gewöhnlichem Erbieten, man wisse, wie in ihrem Anstand gegenüber dein Grasen zuletzt zuGrcyerz von denen von Bern ein Spruch gegeben worden sei. Sie wollen denselben annehme», um ^Sache ein Ende zu machen und erstatten ihren Dank. „Bürgschaft und die krönen von jeder ßcrdstaabgschlagen." Nachdem dann der Schultheiß den Spruch erläutert hat, erkennt der Rath, er wolle ryrAntwort dem Grafen von Greyerz zuschreiben. R-ahsbuch N°. z°->. ?.
52.
1549, II. Juli.
Conferenz zwischen Basel und Solothurn.
Wir sind auf folgende Missive beschränkt:
1549, 15. Juli sMargarithä). Solothurn an Basel. Die Boten, welche man am letzten Donft^(11. Juli) in Betreff der Späne zwischen denen von Basel und Solothurn zu Bärenwyl und auf dem HolLoch bei den Boten zu Basel gehabt habe, haben berichtet, wie sie ganz und gar ungeschaffct abgeschiedenseien und sich nicht haben vereinbaren können. Man verwundere sich hierüber; wenn auch die Steinegesetzt seien, so seien doch alle „flochen (Lachen?) und blätz" derselben Wohl bekannt. Um die Sache ?nvollenden, sei die Meinung derer von Solothurn, die von Basel mögen ihre Zugesetzten wieder auf deospänigen Platz schicken, die von Solothurn wollen dieses auch thun, damit sie ihren gegebenenerläutern, und beide Theile wissen, wo und an welchen Enden sie bleiben sollen. In Betreff des Spa^zu Loch wolle man bei dem Rechtsbot, das die Gesandten von Solothurn denen von Basel gethan ha^'verbleiben und gewärtigen, was die von Basel vornehmen wollen. K.A. Sowthmn- Mpsivenbuch N°.s°, s.sn.
53.
Stanz. 1549, 20. Juli.
Staatsarchiv Bern: Frankreichbuch v S. 53.
Vor den auf Verlangen und Kosten des Königs von Frankreich zu Uanz versammelten Nathsboten ^drei Bünde erscheint abermals Jacob von Castion, des Königs Anwalt und Bote, und dringt gemäß ^frühern Meinung wieder auf eine endliche Antwort in Betreff der Errichtung und des Abschlusses der Freundsch^und der Vereinung mit dem König, wobei er weitläufig auseinandersetzt, was Nutzen, Frommen und WoM",für beide Theile und deren Lande und Leute, ja für die ganze Christenheit erfolgen werde, wenn dieBünde im Verein mit den Eidgenossen die betreffende Vereinung einhellig annehmen würden. Dieberathen sich dann hierüber und entschließen sich in Gemäßheit des Auftrages, den jeder von seiner Gemeindezu folgender Antwort, die bei gesessenem und offenem Bundesrath des Königs Anwalt eröffnet wird: 1-^König sage man den fleißigsten Dank für sein freundliches Erbieten, Gunst und Willen, die er gegen ^drei Bünde früher und jetzt erzeigt habe; ebenso verdanke man seinem Boten die große Mühe und Är^'und seine freundliche Eröffnung, mit dem Erbieten, solches bei Gelegenheit willig zu vergelten. 2-Vereinung betreffend haben die Boten sich einhellig entschlossen, dieselbe in aller Weis mit ihren