Juni 1525.
ergreift», damit „die Welt" den Zehnte» gebe, wie sie es kraft der göttlichen Rechte schuldig ist, Betreffendden Span zwischen den sieben Orten und Zürich über die Appellationen ans dem Kellcramt nach Bremgarten,der ans gegenwärtige Jahrrechunng gewiesen ist, stellen 0,fte,e die Bitte an Zinich, das von ihnen gegebeneUrtheil gelten zn lassen, damit der Wirth von Jonen für seine Kosten entschädigt werde; man sei nämlich, wennes hierin nachgebe, der guten Hoffnung, daß man über das Andere sich wohl verständigen werde. Heimzu-bringen, daß Meister Erasmus (Asinms) Schund und alt-Bnrgcnneister Steffen wieder zu Stein ihre Wohnunghaben, was man mit Neißfallen vernommen und denen von Zürich angezeigt hat. Pfeilung, e^olothuru,Cchaffhausen und Appenzell begehren Antwort, ob man ihnen die Bünde auch schwören wolle, wenn dieselbenbeschworen werden. Weil (abermals) nicht alle Boten darum Befehle gehabt, und die Bünde vcrmuthlich („villicht")dieses Jahr noch nicht beschworen werden, so will man die Sache in den Abschied nehmen, um ihnen zn ant-worten" sobald es zur Beschwörung kommt. s>. Der Geleitsmann (Zoller) zu Mellingen beklagt sich (wieder),daß die Schifflcute von Lucern ihm den Zoll verweigern, sodaß er mit ihnen immerson darum zanken müsse,wogegen der Bote von Lucern vorbringt, wie sich die Kanfleute beschweren, daß sie immer mehr mit Zöllenbelästigt werden, sodaß sie Ursache hätten, andere Straßen einzuschlagen. Antwort auf nächstem Tag. x. Dadenen von stell einiges Vieh genommen und nach Baden getrieben worden ist. so wird ihnen geschrieben, daß manes zurückerstatten werde. „ l. Lucern und Unterwalden bringen an, sie seien auf einem Tage zu Baden beauf-tragt worden, im Namen der neun Orte den Konrad Steffen, Bürgermeister zu Steiu, iu Eonstanz z» berechtigen;sie begehren min, daß ihre dabei gehabten Auslagen vergütet werden. 2. Ferner bemerkt Lucern, der SchreiberHnbcr sei im Auftrag der nenn Orte auf vielen Tagen gewesen, womit er 72 Kronen verdient habe, was aufjedes Ort 8 Kronen treffe, und daß er wünsche bezahlt zn werden. Heimzubringen, x. Da Zürich nicht vonder lutherischen Secte lassen will, und Uri und Schwpz bereits erklären, nicht mehr bei demselben auf Tagensitzen zu wollen, so lange es in seinem Vorhaben beharre, so soll jeder Bote die Sache treulich heimbringen, umzu rnthschlagcu, ob man Zürich nochmals schriftlich oder mündlich ersuchen wolle, von dein betretenen Wege abzu-stehen. v» Es werden einige Artikel vorgelegt, welche Dccau und Eapitel zn St. Gallen, zuwider der Ordnungder christlichen Kirche, aufgesetzt haben, um sie den llnterthanen der Eidgenossen belaunt zn machen und dmanfschwören zu lassen. Daher hat man dem genannten Eapitel ernstlich geschrieben, es solle davon abstehen oder derEidgenossen Ungnade gewärtigen. Dem Vogt im Rheinthal wird befohlen, die fraglichen Artikel nicht verkündenzu lassen. Heimznbringen. 5. l. Der Landvogt im Thurgau legt Rechnung ab über die hohen Gerichte; dieEinnahme beträgt 300 Gl. 6 Sehl. Pfg. (al- 345 Gl. 4 Schl.), die Ausgaben dagegen betragen 535 Gl. 10 Schl.Pfg.! es bleiben ihm also die X Orte schuldig 245 Gl. 4 Schl. Pfg. 2. Dabei beklagt er sich, daß er mitseinem Neitlohn von 10 Btz. per Tag nicht bestehen könne; daß ihm die Bauern bei dem Sturm auf Illingenzwei Fässer Wein ausgetrunken, über 40 Gl. an Werth; daß ihm auch dieses Jahr über 30 Gl. an Fastnacht-hühnern entgangen seien, und bittet daher, ihn zu bedenken, indem er letztes Jahr viele Sorge und Arbeit gehabt.Heim'ubringcu. 3. Dagegen ist der Landvogt den VII Orten von den nieder» Gerichten schuldig 10 Gl. 12 Schl.n».'Aus die Klage der Schifflcute von Lucern, daß die Neust nicht offen stehe, wie es -die Uebnng nnd dasUrbar 'u Baden erfordern, werden Lucern und Aug beauftragt, die Renß durch ihre Boten besichtigen undgemäß den, Urbar wieder öffnen zu lassen. >.»». Obwohl die Boten über das Anbringen „des Königs" vonFrankreich nicht gleich instruirt sind, so hat man der Königin und dem Regenten doch ernstlich geschrirben, wirkönnen die Unscm (wegen ihrer Ansprachen an die Kr-one) nicht länger beschwichtigen, und diesen Brief durcheinen' eigenen Boten nach Frankreich geschickt, um je nach den, erhaltenen Bescheide weiter handeln zn können.