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Juni 1525,T8R
Aern. 1525, 5. Juni (Psingstuwinag».
Staatsarchiv Bern: N^thsmanual Nr. 205, p. 323.
1, Eine Botschaft der Frau Margaretha aus Flandern stellt im Namen des Kaisers das Ansuchen, „etlichengroßen Personen" Geleit zu geben für die Eidgenossen und besonders von Seiten Berns, in Betracht der trüb-seligen Lage der Christenheit; das würde gemeiner Christenheit, besonders aber der Eidgenossenschaft zu Gutemdienen, Deßgleichen wünsche der Herzog von Bourbon eine Botschaft zu schicken; es seien aber deßhalb demBoten keine besondere Befehle gegeben, 2, Es wird ihm gerathen, diesmal heimzukehren und (später) seineAufträge an gemeine Eidgenossen zu bringen, da solches diese mitberühre.
T8T.
Wappersivyl. 1525, 13. Juni f. (Dienstag vor Corporis Christi f.),
Staatsarchiv Lncern: Acten Abtei St. Gallen. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 9. t. 229. — Tschnd. Abschiede-Samml. Bd. 6, Nr. IS.
Tag der IV Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen,
Der Abt von St. Gallen trägt persönlich vor l Seine Gotteshauslente haben sich ihm und dem Gottes-haus widersetzt und zu Lümiswyl eine ganze Landsgemeinde gehalten, und wiewohl er ihnen das Recht auerboten,seien sie doch weder auf dem früheren noch auf dem gegenwärtigen Tage erschienen, woraus wohl zu merken sei,daß sie sich an den von ihnen zu Lümiswyl gemachten Abschied halten wollen, nämlich ihm nichts mehr zuverabfolgen, wenn er die eingelegten Beschwerden nicht gütlich nachlassen würde, und ihm deßhalb vor kleinenund großen Nöthen zu Zürich und Lucern und vor den Gemeinden zu Schwyz und Glarus Recht darzuschlagen, ?c.Weil nun aber ein solches Verfahren nicht anwendbar sei, und bisher rechtliche wie gütliche Verhandlungen immervor den Abgeordneten der IV Orte stattgefunden, so hoffe er, daß es jetzt ebenso gehalten werde, und da ihmdie Gotteshauslente weder Zinse noch Zehnten, Fälle, Lässe, Bußen u, dgl, entrichten wollen, so rufe er dieBoten zum ernstlichsten und höchsten an, um Gottes und der Gerechtigkeit willen ihm zum Recht zu verhelfen,auch wenn die Unterthanen dem nicht gehorsam wären, I». Der Abt begehrt abermals Antwort in Betreff derBesatzung zu Rorschach, Lucern und Schwyz sind zwar Willens, einen Zusatz dahin zu senden, Zürich abernicht, und Glarus hat keine Vollmacht; deßhalb wird das Geschäft wieder heimzubringen beschlossen, mit derBitte an Zürich und Glarus, sie möchten auch ihrerseits dazu stimmen und ihren Bescheid bis nächsten Dienstag(20. Juni) nach Schwyz berichten, damit, wenn sie keine Besatzung schicken wollten, die andern zwei Orte dieZahl ergänzen könnten, «. Heimzubringen das Gesuch der Gotteshausleute, ihnen die zwischen dem GotteshausSt. Gallen und den IV Orten aufgerichteten Bundesbriefe verlesen zu lasse». «I. Doctor Winkler ruft abermalsum Recht an; da jedoch seine Widersächer, die von Tablat, keine Vollmacht haben, mit ihm ins Recht zu stehen,sondern begehren, daß man das Recht zu Wyl ergehen lasse, so ist ihnen ein anderer Rechtstag angesetzt, v. DerAbt von St. Gallen hat abermals dringend gebeten, ihm zum Recht zu verhelfen gegen die Gotteshausleute, mitvielen weiteren Worten. Deßhalb wird ein anderer Rechtstag angesetzt nach Rapperswyl auf Sonntag vor St.Ulrichstag (2. Juli), wohin jedes Ort zwei Boten senden soll. — Dieser Tag wird auch den Gottcshausleutcn