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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
677
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Mai 1525,

Zu Die Fafiung dieses Artikels im Zürcher Abschied ist wegen Auslassungen schwerverständlich; deßhalbwurde zunächst diejenige des Glarner Exemplars beigezogcn; diesem fehlt hingegen der letzte Satz: die Parteien .'e,Uebrigens steht bei crsterm wie im Beruer Er, die Bemerkung: „Diser nrtikel ist geändret worden und sol wideruf die nächst künftige rechnnng komcn, damit der Handel hingelegt werde; doch sol der landvogt das umbgeltzno ininer Herren Händen inzüchen, ob die pfaffen nun verschenken, bis zuo ustrag der fach"; bei dem letzterenetwas kürzer.

Zu «I. Die Parenthese aus dem Glarner Abschied, der auch correeter abgefaßt ist.

Zu Der bessern Fassung wegen aus dem Glarner Abschied, mit dem die übrigen stimmen.

Zu f. Die meisten Exemplare enthalten eine Abschrift des erwähnten Revcrsentwurss, Wir unterlassen dieWiedergabe und verweisen ans Nr. 14, Note e.

T7S

Atlset. 1525, Mai bis 5. Juni l Dienstag nach Erandi s,»,

KantonSarchiv Schaphausen. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede, p. 995. >tautouSarchiv Basel: Abschiede.

Tag der Städte Zürich, Bern, Basel, Solathnrn und Schaffhausen,

Dieser Tag wurde der im Sundgau und Elsaß ausgebrochenen Empörung wegen, die schon zu schweremBlutvergießen geführt hat, von Basel ausgeschrieben. Die Boten wissen M wie die drei Orte Zürich, Baselund Solothurn auf den unvorgcsehcnen Einfall des Herzogs von Lothringen im Namen der übrigen Orte eilendseine Botschaft zu den Heeren der Bauern, die zum Theil bei Battenheim im Suudgau, zum Theil anderswo gelegen,und ebenso zn dem österreichischen Regiment in Ensisheim, dem Adel, der Ritterschaft und übrigen Unterthauender Herrschaft Oesterreich, sodann zu dem Herzog von Lothringen verordnet haben, um ihre Vermittlung anznbieten, weiteren thütlichcn Handlungen zuvorzukommen und mit Hülfe Gottes den Fnedcn herzustellen, von derAbsicht geleitet, das Korn und Weinland der Eidgenossen vor der Verwüstung zu bewahren, Von alle» Parteienwohl empfangen und zu gütlicher Unterhandlung ermächtigt, haben die Gesandten ans der Rückkehr die Bauersame„auf heute" hieher beschieden. Darauf ist auch eine ansehnliche Botschaft aus dem Sundgau, Belfort und Mundaterschienen, die mancherlei Beschwerden vorbringt, weßhalb man vor Allem einen „Anstand" gemacht und denallen Theilen abschiedsweise gegeben oder zugeschickt hat, lautend wie folgt: l. Zuvörderst sollen alle ThätlicPleiten und Fehden, die bisher zwischen dem Regiment, dem Adel, dem Bischof von Straßburg, dem Abt vonMurbach und Lüders samt ihren geistlichen oder weltlichen Anhängern einerseits, und der gemeinen Bauerschaftim Sundgau w, anderseits bis auf diesen Tag gewaltet, bis zn Ende dieser gütlichen Unterhandlung eingestelltwerden, sodaß alle Theile mittlerweile ohne Sorge und Schaden miteinander verkehren („wandle», wonen undweferen") mögen, unbelästigt und unbeirrt, 2, Damit das geschehe, hat man für nöthig erachtet, daß dieParteien, nämlich das Regiment zu Ensisheim, anstatt der abwesenden Durchlaucht von Oesterreich, und ihreMithaften für sich und alle ihnen Zuständigen sich gegen die Bauern in bester Form schriftlich verschreiben,diesen Anstand bis zu Ende der von den Eidgenossen angebahnten Unterhandlung redlich zn halten und nichtsUnfreundliches oder Thätliches vorzunehmen, und sogleich die Bauersame „vergleiten" und sicherstellen. In gleicher

") Der Ausdruck des Originals, „hat anfangs ein jeder bott guot müsse»," ist wohl so zu deuten, das, anfänglich über dieSendung der dreiörtifchen Botschaft Bericht erstattet wurde,