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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Jamlar 1525.

etwas gespürt, das Glimpf und Ehre anderer Eidgenossen beträfe, so würde man Solchem keinerlei Vorschubgeleistet haben, da man wohl wisse, daß es Glarus nicht (anders) gebührte. 2. Man wünsche dringlich, es möchte»in Güte einige freundliche Mittel gesucht werden, um großer Unruhe und Empörung vorzubauen; „dann w»'besorgen, es syent etlich, (die) sich uns anhangen machint under dem schin, und wann man sich vil uf sy ver-ließe, wnrdent wir zum leisten kleinen trost befinden". 3. In den Gebieten, wo Glarus mit andern Orten Z»regieren habe, sei man Willens, (Uebelthäter) strafen zu helfen und dem Unrecht keinen Schirm („gestand") !»geben, da man ungern etwas Widerrechtliches oder Unchristliches fördern möchte. 4. Es sei noch wohl bekauulwie man sich an der Landsgemcinde entschlossen, bei dem guten alten Herkommen zu bleiben, aber des Glaubtwegen mit Niemandem etwas Unfreundliches anzufangen, wo man nichts zu strafen habe. Die Bünde wolle n>u»treulich halten, in der Zuversicht, daß sie Hinwider ehrlich und wohl gehalten werden. Wenn indessen etU^Weiteres angebracht würde, so wolle man es wieder vor die Landsgemeinde kommen lassen, derselben dieempfangene Instruction der VI Orte vorlegen und ferner handeln, wozu man befugt zu sein erachten würde.

Für eine genaue Bestimmung des Datums haben wir keine Anhaltspuncte.

TZT

Sol'othurn. 1525, 1. Januar (Sonntag Ncujahrstag).

KantvnScirchiv Solothurn: Nathsbuch Nr. 12, p. 369, 370.

k. Die Botschaft der sechs Orte eröffnet ihre Instruction (wie in Bern) und begehrt zu vernehmen,ihre Herren von Solothurn in gewissen Fällen zu erwarten hätten. 2. Darauf wird geantwortet, die(Näthe und Burger) seien nicht vollzählig versammelt und finden jetzt auch nicht Zeit, über diesen Handel stat^zu rathschlagcn; aber im Laufe dieser Woche werden sie den letzten Abschied verhören und dann thnn, was from"'^Eidgenossen gezieme. ^

(Am Dienstag, den 3. Januar, wurde dann diese Angelegenheit berathen, die mitgetheilte Antwort töckin Betracht gezogen und eine derselben entsprechende Erklärung, die hier folgt, den Boten nachgeschickt).

1525, 3. Januar (Dienstag nach Circnmcis. Domini). Solothurn NN die Botschaften der sechs Orte Lurcrss^jetzt in Basel. Ans die am letzten Sonntag hier vorgetragene Instruction und die beigefügten Reden,den Aufruhr im Thurgau und den Span mit Zürich, habe man „uß hindrung des hochzpts" nicht genügendschlagen und bestimmte Antwort geben können; aber heute haben sich beide Näthe deßhalb unterredet und sich ci>") ^entschlossen, zu allem, was die Bünde zugeben, allezeit willig zu sein wie bisher, und wenn in gcgeuwiMbUmständen den sechs Orten etwas Gewalt widerführe, so würde man thun, ivas die Bünde fordern, in derZuversicht, daß sie (selbst) keinen Krieg änhebcn oder verursachen werden, wie sie ja selbst erklären, daß ßegar nicht geneigt seien. Weil jetzt der ganze Handel ins Recht gesetzt worden, so hoffe man, es werde jcde>» ^zu Theil, was ihm gebühre. Wenn aber das Urtheil nicht erstattet würde, beträfe es die Thurgauer oderso würde man, wofern nöthig, zur Handhabung des Rechten Leib und Gut zu den sechs Orten setze».aber die Eidgenossenschaft bei Frieden und Ruhe bleibe, wofür man sich bisher bestens bemüht habe, wolll >den deßhalb von Bern nach Baden angesetzten Tag besuchen und keine Arbeit sparen, um die Ruhe zu sv) ^und die bösen Händel zu strafen, lind da der Pricsterschaft halb viele grobe Mißbräuche vorhandenthcilweisc zu diesen Irrungen Ursache geben, so sei man des Vorsatzes, mit andern Eidgenossen darüber Z»und Mitteln zu helfen, damit solche Mißbräuchc abgestellt werden, „als auch die uotdurft solichs unserin bc >»nach ganz fordret". . . S«. A. Luccrn: Missi-M. — K. A. Fr-ibmg: A. ^wurvs kölI6>.->I<-°