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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juni 1490.

Luce r >i.

4^11111, 21. JillNl (Montag vor Johann Baptist».

Staatsarchiv Lucer»- (!»ccrncrabschiedcsami»lung. It.

Boten: Zürich. Cnnrad Schwcnd, Ritter, Altbnrgermcister. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter,Schultheiß. Lnccrn. Schultheiß Seiler; Werner von Meggen; Peter Tammann; HanS Nnß. Uei-Walter in der Gasse, Altanimann. Schwhz. Amniann Aufdcrmanr. Obwaldcn. Heinrich Heiden.Nidwalden. Paulus AndacherS. Zug. Amniann Steiner. GlaruS. Bogt Rietler.

Die Boten der VII Orte (denen das Oberland gehört) sollen heimbringen, daß man beschlossenhat, Leute zu ordnen, welche mit Meister Albrcchtcn die Wege und Straßen im Schollberg besehen undein Gutachten abgeben sollen, was ihre Herstellung kosten möchte. Lueern, Schwhz und GlaruS sollendiese Einleitungen treffen. I». Da die von Wallis begehren, daß man ihnen die Kundschaft, welche inder Sache des Herzogs von Mailand zu Zürich liegt, herausgebe, so ist denen von Zürich befohlen, denSpruch, der zu Zürich erfolgt ist, vor sich zu legen. Hinsichtlich der Punkte, über die gesprochen ist,sollen sie die Kundschaft nicht herausgeben, die Kundschaft hinsichtlich der Punkte, über welche nicht ge-sprochen ist, mögen sie herausgeben, oder die Sache wieder an die Eidgenossen bringen nach ihrem Gut-finden. «». Auf diesem Tag hat Andreas Senn vor der vi Orten, Zürich, Lncern, Schwhz, Unterwalden,Zug und GlaruS, Boten einen offenen Rechttag gehabt, von des Mörders wegen, der ihm entronnenist, ferner deswegen, daß er mit Andern bei Nacht und Nebel den Caplan von SinS gefangen und weg-geführt hat, endlich von der Worte wegen, die er über den Abt von St. Gallen geredet hat. Nach Klage,Antwort, Rede, Widerrede, auch nach Vcrhörnng der Kundschaft ist erkennt: i) Da sich durch Knndschasterfunden, daß der Eidgenossen Boten die Sache denen von Zürich übergeben, daß auch die, so damalsregierten, bezüglich des entronnenen Mörders ihm vergeben haben, so sott cö hiebe! sein Bewende«haben. 2) Bon deö Pfaffen wegen hat man in Betracht, daß die von Unterwalden für Senn und sti«cGenossen gebeten haben, daß auch die Sache zu Coustauz verrichtet worden ist, ihnen ebenfalls verziehe».3) In Betreff aber der Worte gegen den Abt von St. Gallen wird in Betracht, daß dieselben hoch »»dschwer und gegen seine Obern so beleidigend waren, daß er sie von seines Amts wegen an Andern nichthätte dulden dürfen, erkennt, er soll von seinem Amte und fürdcr nicht mehr Untervogt sein; doch sollihm die Absetzung an der Ehre nicht schaden, und wenn die Vi Orte über kurz oder lang ihn wieder a»das Amt setzen wollen, so soll es ihnen unbenommen sein. Er soll auch schwören, wegen seiner Gesangs»'schaff sich weder an Zeugen, noch an Nichtern, noch an sonst Jemandem zu rächen. «I. Auf diesem Tagist deS römischen Königs Botschaft mit ihrem Ercdcnzbricf vor den Eidgenossen erschienen, und hat g^meldet, Herzog Sigmund habe dem König die innere und äußere Landschaft übergeben und dabei sessgerühmt, wie „die loblich bcricht" ihm und dem Hause Oesterreich „wol erschossen" seien. Deshalbwünsche der König in deö Herzogs Fußstapfcn zu treten, und habe seine Botschaft zu den Eidgenossegesendet, um mit ihnen darüber Rede zu halten. Auf dieses Anerbieten wird für dieses Mal noch kei»eAntwort gegeben, man will selbe verschieben, bis die Sache wegen deö Grafen Georg gerichtet ist; de»»Schwhz und GlaruS wollen vorher auf Nichts eintreten. Jeder Bote weiß zu sagen, wie HanS La»tsich beklagt, cö komme ihm vor, als ob seine eigenen Sachen des Streits zwischen Oesterreich und SchwP