1.
Zürich.
I ^! / u , sl. biet AH. AtUIlltlk <»»n Hill drit Königin b>« Kl Kais« varlttaglS»»a»»ari<iiv L»c»r»: Kri«g» und Pcrt«ägcsaS>»n tcr Si^qcnoffkn, Ecilt <9. E»aa«»ar><>iv a>>ri<5: Zschutis^» Tammlnnq
». ?lm Aschermittwoch Abends ( t. Februar) sollen der Eidgenossen Polen zu Bern sein und von danach Genf reiten, nm die ?5,<><)(> Gulden für die Waat in Empfang zu nehmen. Wenn auch nicht vonallen Orten Boten erscheinen, so sollen doch die Anwesenden Gewalt haben, in aller Orte Namen das Geldzu nehmen. Im Hineinreiten sollen sie die Zölle zu NenS und anderwärts allenthalhen ausheben. DieNesse soll in der Herzogin von Savevcn Kosten stattfinden. I». Um das Brandschaßgeld von Savohcn,wofür die Pfänder zu Uri liegen, will man, der zu Lucern getroffenen Abrede gemäß, sechs Wochen Zielgeben. Die Nätbc dcö Fürsten von Oesterreich bringen an, sie haben Vollmacht, über alle Lachenvorläufig mit de» Eidgenossen zu unterhandeln; stc entschuldigen die persönliche Abwesenheit ihres Herrn«I. Die österreichischen Näthc hcgehrcn, das, nach Vorschrift der ewigen Nichtnng kein eidgenössisches OrtAngehörige des Herzogs als Bürger oder Landlcntc aufnehme. Der Herzog von Lothringen dankt denEidgenossen für alles Gute, das stc ihm gcthan und erbietet sich, solches jederzeit um sie zu verdienen.5°. Auf 'Bitte der Boten gemeiner Vereinigung will der Herzog von Lothringen zugestehen, daß der Herrvon Fontenah auf eine alle Urfehde seiner Haft entlassen werde, sofern er die zwei Gefangenen aus Burgund ledig mache und Schloß und Stadt Fontenah von ihm, dem Herzog von Lothringen, zu Lehen empfange,zr. Jedermann soll bei Slrafc dcS Meineids an Ehre, Leib und Gut den Scinigen verbieten, dem Königvon Frankreich oder den Burgundern zuzulaufen. I». Der heilige Vater verlangt in einem Brevc, dieEidgenossen und die ganze Vereinigung möchten versuchen, den erwählten und den bestätigten Bischof vonEonstanz in der Weise mit einander zu vertragen, daß dem lcßtern das BiSthum bleibe. Es wird geantwortet:Seine Heiligkeit und der Kaiser haben die Sache zu ihren Händen genommen; was die darin handeln,dabei lasse man es bewenden, i. Zürich erhält Vollmacht, in der Angelegenheit Hugos von Landenberg undseiner Kinder zu handeln, damit stc bei Ebrc und Gut bleiben, k. Die Fürsten, Herren und Städte derVereinigung wünschen z» vernehmen, wie die l 5,0,000 Gulden, welche die Burgunder und die 5,0,000 Gulden,die die Savoher zu geben haben, gcthcilt werden sollen: stc meinen, cS sollte hierüber eine Besprechungstattfinden. I. Graf Heinrich von Württemberg zu Mümpelgard begehrt in Betracht seiner Kosten aucheinen Tbcil von dem bnrgundischcn Gelde. »». Die Freunde des Herrn von GeroldScck bitten, man möchtediesen aus der Sorge lassen dcS Vorgangs wegen, da er, noch jung und thöricht, Eidgenossen, die nach Frankofürt reisetrn, um BilgcriS von Heudorf willen aufheben geholfen, weswegen er lange in Sorgen gestandenund über 30,<)()<> Gulden Kosten gehabt hätte. Darüber will man auf nächsten Tag antworten. 11. Sonn^tag nach Mittefasten zu Nacht (8. März) sollen Zürich, Lucern, Solothnrn und Untcrwalden ihre Boten zuBasel haben, um zwischen dem Herzog von Lothringen und dem Grafen HanS von Valcndis des SchlossesBcaufrcmont wegen zu vermitteln. «». Auf Sonntag zu Nacht nach der alten Fastnacht ( l5. Februar)sollen Uri, Schwhz und Untcrwalden, jedes Ort zwei Boten zu Bern haben zu einer Besprechung desBnrgrcchtS wegen. Zug und GlaruS sollen jedes einen Boten dabei baben. >». Friedensvertrag zwischen
t