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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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August 1410.

entgegen handeln, verfallen dein Ort, wo der Kauf geschehen, in eine Buße von 1 Mark Silbers nebst Verlust derWaaren. Auf dem Land soll man in jedem Dorf vier oder sechs Männern den Eid geben, Uebertreter dieser Ordnungdem Gewalt", unter dem sie gesessen sind, zu verleiden. Jede Stadt ist beim Eid gehalten, die Bußen von den lieber-tretern dieser Ordnung zu beziehen.

SSV

Lllcern. 4^46, 31. Anglist (Iowa, soounüo, auto Vorono)

Staatsarchiv Lnccrn: Rathsbuch III. lt. ti.

Boten: Zürich, Glenter; Uri, Bncler und der Amman; Obwalden, Ammauil Wirz und AnnimttNNütli, Nidmaldeu, Ammau Zelger; Glarus, Netstaler; Zug, Graf.

tt Heimbringen die Erklärung Unterwaldeus: iver nicht ziehen will, der ziehe seilte Hand von Eschenthahund daß man denen von Wallis Antheil lasse am Eschenthal; ?». man solle zu Sarnen sein am 13. September(Samstag nach unser Frauen Tag), sie zu bitteil zu bleiben.

Zu a. Von Unterwalden ging an die Eidgenossen die Zumuthung, mit ihnenvff dis zit" in das Eschenthal zu ziehe»,hierauf verkündete Lucern den Tag. Auf diesen gaben die von Zürich am 29. August (sadkato anto Voraus) ihre»Boten die Weisung, zu antworten: sie seienze disen ziten" nicht Willens, in das Eschsnthal zu reisen oder zu ziehe»,ihnen gefiele wohl, wenn die von Unterwalden mit ihnen und andern Eidgenossen die Richtung mit dem GrafenSavoyen aufnähmen, ob ihnen da 6 oder SW9 Gulden werden möchten. Dieses wäre allen ehrlicher und nützlicheals solche Reisen zu thun, wobei sie wohl verlieren aber nicht gewinnen möchten. Züricher Stadtbuch III. 49.

»so.

4 4 6, 9. September (Mittwoch nach Unser lieben Frauen tag zu Herbst).

Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. 41 u..

Zürich gestattet dem Grafen Friedrich von Toggenburg ans sein Einfragen, die Besten Feldkirch, Jogberg und Landeck von Herzog Friedrich von Oesterreich, der sie ihm vielleichtingeben" werde, anzunehmendoch wenn sie ihmledeklich" werden, so soll er Zürich mit denselben warten und dienen. Jedenfalls soll e>sie nicht änderst nehmen als mit dem Vorbehalt, daß im Fall eines Krieges zwischen Oesterreich und Zill'^die beiden erstgenannten Schlösser nicht gegen letzteres seien, sondern mit ihrer Besatzung neutral bleiben.

Z«t.

8 u eer u. 4 >4 46, 21. September. (K-rta 2»» «Uss sanot» Natüoi).

Staatsarchiv Lucern: Nathsbuch III. 12. b.

Boten waren da von Zürich, Uri, Unterwalden ob und nid dem Wald, und Zug. (Verhandlunggegenstände sind keine angegeben.)