423Ord. ao. 1565. edit. Ord. ao. 1696. edit.II. Bann beuelh desII. Von Befelch deßStathalters.Statthalters. 98.CXXXV.III. Wie die belehe-III. Wie die Belehe-nung geſchehen ſoll.nung geſchehen ſoll.CXXXV.99.IIII. Van dem Lehen-IV. Von dem Lehen-rechten.rechten.100.CXXXVII.V. Van verwarungV. Von Verwahrungvnſer als des Lehen-Vnser als des Le-herrn Hocheit undhen=Herrn Hoch-gerechtigkeit.heit und Gerechtig-keit..CXXXIX.102.VI. Bann dem LehenVI. Von dem Lehen-und Gerichts⸗Buchvnnd Gerichtsbuch,vnd des Lehen-und des Lehen-Schreibers Befelch.ſchreibers beuelh.103.CXLI.Formen etlicher Ge-lübden vnd Eyde,dergleichen wieDeest.Vollmacht vnd Re-uersalen zugeben,Auch wie die bele-henungen vnd auf-drachten in die Le-Q 4Ord.
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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