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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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243
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24Ord. ao. 1565. edit.Ord. ao. 1996. edit.LXXXIX. WiemanLXXXIX. Wie manin den erbfellen diein den Erbfällen diegrad vnd ſipſchaf-Grad und Sip-ten vnd negste ver-schafften, und näch-wandten rechnenste verwandtenvnnd erkennen soll,rechnen und erken-nach dem geſatz dernen ſoll, nach demweltlichen Rechten.Gesätz der weltli-XCVLchen Rechten. 72.XC. Wie mawin ge-XC. Wie man in ge-mein die grad dermein die Grad derErbschaften rech-Erbschafften rech-nen vnd erkennennen und erkennensoll. XCVI.ſoll.72.XCI. Wie die gradXCI. Wie die Gradder erbschaften inder Erbschafften inab vnd aufsteigen-ab= und aufsteigen-der linien gerechentder Linien gerechnetwerden sollen.werden sollen. 73.XCVII.XCII. Wie der seiten, XCII. Wie der Sei-ten Erben Grad underben grad vnd ſip-Sipschafft gerech-ſchaft gerechent vndnet und erkant wer-erkant werden sol-den soll.len. XCVII.7XCIII. Von Erbthei-XCIII. Van erbthei-lungen.76.lungen.c.Q 2Ord.