⸸240Ord. ao. 1565. edit.verlassener gueter.LXXXVI.LXXX. Van erbungvnd Succession inaufsteigung der Li-nien, vnd erstlich,wie Vatter vndMutter vnd andereEltern jre kindererben. LXXXVII.LXXXI. Wie die el-tern jre verstorbenekinder erben, mitderſelbigen verſtor-bener bruder oderſuster kinderen, oderderselben kinderen.LXXXVIII.LXXXII. Wie Vat-ter oder Mutter,vnd andere elternjre kinder erben, ſoſie ſich in andereoder zweiter ehe be-geben. LXXXIX.LXXXIII. Von er-bung vnnd ſucceſ⸗
g4.Ord. ao. 1696. edit.verlassener Güter.65.LXXX. Von erbungund Succession inAuffsteigung der Li-nien, und erstlichwie Vatter undMutter und andereEltern ihre Kindererben.65.LXXXI. Wie die El-tern ihre verſtorbe-ne Kinder erben,mit derselbigen ver-storbener Brüderoder Schwester Kin.dern, oder dersel-ben Kindern. 66.Zie Vat-LXXXII.ter oder Mutter undandere Eltern ihreKinder erben, so sieſich in andere oderzweyte Ehe bege-ben.67.LXXXIII. Von Er-bung und Succes-Ord.